DIN EN 81-40: Sicherheit von Treppenschrägaufzügen (Treppenliften)
Alles über Treppenlift-Sicherheit: Kollisionsschutz, Klappmechanismen, Fluchtweg-Anforderungen und Prüfpflichten für Sitz- und Plattformlifte.
Was ist ein Treppenschrägaufzug?
Ein Treppenschrägaufzug (umgangssprachlich: Treppenlift) ist eine fest installierte Hebeeinrichtung, die sich entlang einer Führungsschiene an der Treppe bewegt. Der Nutzer sitzt auf einem Sitz oder steht/sitzt im Rollstuhl auf einer Plattform. Die DIN EN 81-40 unterscheidet dabei zwei Haupttypen:
Interaktiver Rechner: Sicherheits-Check Ihres Treppenlifts
Prüfen Sie anhand weniger Eingaben, ob Ihr Treppenlift den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und wo Handlungsbedarf besteht.
1Anwendungsbereich der Norm
Die DIN EN 81-40 gilt für alle Treppenschrägaufzüge, die fest installiert sind und sich entlang einer geneigten Fahrbahn bewegen. Sie erfasst sowohl private als auch öffentliche Installationen.
Die Norm gilt für:
- Sitzlifte an geraden Treppen
- Sitzlifte an gewendelten/kurvigen Treppen
- Plattformlifte für Rollstühle
- Stehlifte für Personen mit Gehhilfen
- Anlagen in Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden
Die Norm gilt NICHT für:
- Vertikale Plattformlifte (siehe EN 81-41)
- Aufzüge nach EN 81-20/50
- Mobile/transportable Liftsysteme
- Treppensteiger (tragbare Geräte)
- Fahrtreppen (siehe EN 115)
2Zentrale Sicherheitsanforderungen
Die Norm definiert umfassende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Nutzers und anderer Personen im Treppenhaus:
Kollisionsschutz
Sicherheitskontaktleisten an allen Quetsch- und Scherstellen. Bei Berührung stoppt der Lift sofort.
Klappmechanismus
Sitz, Armlehnen und Fußstütze müssen einklappbar sein, um den Fluchtweg freizugeben.
Zugangsschutz
Schlüsselschalter verhindert unbefugte Nutzung durch Kinder oder Dritte.
Besondere Gefährdung: Quetschstellen
Die größte Gefahr bei Treppenliften sind Quetschstellen zwischen der fahrenden Plattform/dem Sitz und der Treppe, Wänden oder dem Geländer. Die Norm schreibt Mindestabstände und Sicherheitskontaktleisten vor, die bei Berührung sofort den Antrieb stoppen.
3Fluchtweg-Anforderungen
Ein zentrales Thema bei Treppenliften ist die Freihaltung des Fluchtwegs. Die Norm berücksichtigt die Anforderungen der Bauordnungen:
| Gebäudetyp | Mindest-Restbreite |
|---|---|
| Einfamilienhaus | Keine Vorgabe |
| Mehrfamilienhaus | mind. 80 cm (besser 100 cm) |
| Öffentliche Gebäude | 100 cm (ggf. 120 cm) |
Genehmigung in Mehrfamilienhäusern
In Mehrfamilienhäusern ist der Einbau eines Treppenlifts genehmigungspflichtig. Die Bauaufsicht prüft, ob der verbleibende Fluchtweg ausreicht. Viele Landesbauordnungen ermöglichen eine Ausnahme vom Mindestmaß, wenn:
- Der Lift automatisch einklappt (Parkposition)
- Ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist
- Brandschutztechnische Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden
- Alle Mitbewohner/Eigentümer zustimmen
4Technische Anforderungen
Geschwindigkeit & Belastung
- Max. Fahrgeschwindigkeit:0,15 m/s
- Nennlast Sitzlift:mind. 115 kg
- Nennlast Plattformlift:mind. 250 kg
- Neigungswinkel max.:75°
Elektrische Sicherheit
- Notstromversorgung: Bei Stromausfall muss der Lift in eine sichere Position fahren können
- Überlastschutz: Automatische Abschaltung bei Überschreitung der Nennlast
- Endschalter: An oberer und unterer Endposition
Die Norm schreibt eine Totmannsteuerung vor: Der Lift fährt nur, solange der Nutzer aktiv den Fahrbefehl gibt (Taste gedrückt hält). Bei Loslassen stoppt der Lift sofort. Dies verhindert unkontrollierte Fahrten und gibt dem Nutzer jederzeit die volle Kontrolle.
Joystick oder Taster am Armlehne - muss während der gesamten Fahrt betätigt werden
Zum Rufen des Lifts aus anderer Etage - ebenfalls mit Totmannfunktion
5Prüfpflichten und Wartung
Treppenschrägaufzüge unterliegen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßigen Prüfpflichten:
Wiederkehrende Prüfungen
- Hauptprüfung: Jährlich durch befähigte Person oder ZÜS
- Öffentliche Gebäude: Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) Pflicht
- Private Nutzung: Prüfung durch Sachkundigen ausreichend
Wartung
- Wartungsvertrag: Empfohlen mit dem Hersteller oder Fachbetrieb
- Schmierung: Führungsschienen und Antrieb regelmäßig
- Akku-Prüfung: Bei batteriebetriebenen Liften alle 2-3 Jahre Austausch
Haftung bei Unfällen
6Barrierefreiheit und Förderung
Fördermöglichkeiten
- Pflegekasse: Bis zu 4.000 EUR bei Pflegegrad (wohnumfeldverbessernde Maßnahme)
- KfW-Förderung: Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" (Kredit oder Zuschuss)
- Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Eingliederungshilfe: Vom Sozialamt bei Schwerbehinderung
Typische Kosten
- Sitzlift gerade Treppe:3.000 - 8.000 EUR
- Sitzlift Kurventreppe:8.000 - 15.000 EUR
- Plattformlift:9.000 - 25.000 EUR
- Jährliche Wartung:200 - 400 EUR
7Ergänzende Vorschriften
Vertikale Plattformlifte (senkrechte Hebelifte)
EU-Grundlage für CE-Kennzeichnung
Betriebssicherheitsverordnung - Prüfpflichten
Genehmigungsverfahren und Fluchtweg-Anforderungen