Normen

DIN EN 81-40: Sicherheit von Treppenschrägaufzügen (Treppenliften)

Alles über Treppenlift-Sicherheit: Kollisionsschutz, Klappmechanismen, Fluchtweg-Anforderungen und Prüfpflichten für Sitz- und Plattformlifte.

Mobilität auf der Treppe: Die DIN EN 81-40 regelt die Sicherheit von Treppenschrägaufzügen (Treppenliften) für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Diese Anlagen ermöglichen es, Treppen sicher zu überwinden, ohne den Fluchtweg für andere Bewohner unzulässig einzuschränken.

Was ist ein Treppenschrägaufzug?

Ein Treppenschrägaufzug (umgangssprachlich: Treppenlift) ist eine fest installierte Hebeeinrichtung, die sich entlang einer Führungsschiene an der Treppe bewegt. Der Nutzer sitzt auf einem Sitz oder steht/sitzt im Rollstuhl auf einer Plattform. Die DIN EN 81-40 unterscheidet dabei zwei Haupttypen:

Sitzlift
Für gehfähige Personen mit eingeschränkter Mobilität
Plattformlift
Für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehhilfen

Interaktiver Rechner: Sicherheits-Check Ihres Treppenlifts

Prüfen Sie anhand weniger Eingaben, ob Ihr Treppenlift den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und wo Handlungsbedarf besteht.

Sicherheitsbewertung
Guter Sicherheitsstandard
CE-Kennzeichnung: Lift entspricht EU-Maschinenrichtlinie
Klappmechanismus: Automatische Einklappung vorhanden
Sicherheitskontaktleisten: Kollisionsschutz an Plattform/Sitz vorhanden
Schlüsselschalter: Unbefugte Nutzung kann verhindert werden
Letzte Prüfung: Prüfung innerhalb der letzten 12 Monate
Fluchtweg-Restbreite: Mindestens 100 cm Restbreite gewährleistet
Anlagenalter: Moderne Anlage nach aktueller Norm

1Anwendungsbereich der Norm

Die DIN EN 81-40 gilt für alle Treppenschrägaufzüge, die fest installiert sind und sich entlang einer geneigten Fahrbahn bewegen. Sie erfasst sowohl private als auch öffentliche Installationen.

Die Norm gilt für:

  • Sitzlifte an geraden Treppen
  • Sitzlifte an gewendelten/kurvigen Treppen
  • Plattformlifte für Rollstühle
  • Stehlifte für Personen mit Gehhilfen
  • Anlagen in Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden

Die Norm gilt NICHT für:

  • Vertikale Plattformlifte (siehe EN 81-41)
  • Aufzüge nach EN 81-20/50
  • Mobile/transportable Liftsysteme
  • Treppensteiger (tragbare Geräte)
  • Fahrtreppen (siehe EN 115)

2Zentrale Sicherheitsanforderungen

Die Norm definiert umfassende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Nutzers und anderer Personen im Treppenhaus:

Kollisionsschutz

Sicherheitskontaktleisten an allen Quetsch- und Scherstellen. Bei Berührung stoppt der Lift sofort.

Pflicht: An Plattform, Sitz und Fußstütze

Klappmechanismus

Sitz, Armlehnen und Fußstütze müssen einklappbar sein, um den Fluchtweg freizugeben.

Ideal: Automatische Einklappung

Zugangsschutz

Schlüsselschalter verhindert unbefugte Nutzung durch Kinder oder Dritte.

Pflicht: In öffentlichen Bereichen

Besondere Gefährdung: Quetschstellen

Die größte Gefahr bei Treppenliften sind Quetschstellen zwischen der fahrenden Plattform/dem Sitz und der Treppe, Wänden oder dem Geländer. Die Norm schreibt Mindestabstände und Sicherheitskontaktleisten vor, die bei Berührung sofort den Antrieb stoppen.

3Fluchtweg-Anforderungen

Ein zentrales Thema bei Treppenliften ist die Freihaltung des Fluchtwegs. Die Norm berücksichtigt die Anforderungen der Bauordnungen:

GebäudetypMindest-Restbreite
EinfamilienhausKeine Vorgabe
Mehrfamilienhausmind. 80 cm (besser 100 cm)
Öffentliche Gebäude100 cm (ggf. 120 cm)

Genehmigung in Mehrfamilienhäusern

In Mehrfamilienhäusern ist der Einbau eines Treppenlifts genehmigungspflichtig. Die Bauaufsicht prüft, ob der verbleibende Fluchtweg ausreicht. Viele Landesbauordnungen ermöglichen eine Ausnahme vom Mindestmaß, wenn:

  • Der Lift automatisch einklappt (Parkposition)
  • Ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist
  • Brandschutztechnische Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden
  • Alle Mitbewohner/Eigentümer zustimmen

4Technische Anforderungen

Geschwindigkeit & Belastung

  • Max. Fahrgeschwindigkeit:0,15 m/s
  • Nennlast Sitzlift:mind. 115 kg
  • Nennlast Plattformlift:mind. 250 kg
  • Neigungswinkel max.:75°

Elektrische Sicherheit

  • Notstromversorgung: Bei Stromausfall muss der Lift in eine sichere Position fahren können
  • Überlastschutz: Automatische Abschaltung bei Überschreitung der Nennlast
  • Endschalter: An oberer und unterer Endposition
Wichtige Sicherheitseinrichtung
Totmannsteuerung

Die Norm schreibt eine Totmannsteuerung vor: Der Lift fährt nur, solange der Nutzer aktiv den Fahrbefehl gibt (Taste gedrückt hält). Bei Loslassen stoppt der Lift sofort. Dies verhindert unkontrollierte Fahrten und gibt dem Nutzer jederzeit die volle Kontrolle.

Bedienung am Lift

Joystick oder Taster am Armlehne - muss während der gesamten Fahrt betätigt werden

Fernbedienung (optional)

Zum Rufen des Lifts aus anderer Etage - ebenfalls mit Totmannfunktion

5Prüfpflichten und Wartung

Treppenschrägaufzüge unterliegen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßigen Prüfpflichten:

Wiederkehrende Prüfungen

  • Hauptprüfung: Jährlich durch befähigte Person oder ZÜS
  • Öffentliche Gebäude: Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) Pflicht
  • Private Nutzung: Prüfung durch Sachkundigen ausreichend

Wartung

  • Wartungsvertrag: Empfohlen mit dem Hersteller oder Fachbetrieb
  • Schmierung: Führungsschienen und Antrieb regelmäßig
  • Akku-Prüfung: Bei batteriebetriebenen Liften alle 2-3 Jahre Austausch

Haftung bei Unfällen

Betreiber (Eigentümer)Verantwortlich für sichere Bereitstellung, Prüfungen und Wartung. Bei Unfällen durch versäumte Prüfungen haftet der Betreiber.
Bei MietobjektenDer Vermieter ist Betreiber und trägt die Verantwortung - auch wenn der Mieter den Lift nutzt.

6Barrierefreiheit und Förderung

Fördermöglichkeiten

  • Pflegekasse: Bis zu 4.000 EUR bei Pflegegrad (wohnumfeldverbessernde Maßnahme)
  • KfW-Förderung: Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" (Kredit oder Zuschuss)
  • Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • Eingliederungshilfe: Vom Sozialamt bei Schwerbehinderung

Typische Kosten

  • Sitzlift gerade Treppe:3.000 - 8.000 EUR
  • Sitzlift Kurventreppe:8.000 - 15.000 EUR
  • Plattformlift:9.000 - 25.000 EUR
  • Jährliche Wartung:200 - 400 EUR

7Ergänzende Vorschriften

DIN EN 81-41

Vertikale Plattformlifte (senkrechte Hebelifte)

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

EU-Grundlage für CE-Kennzeichnung

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung - Prüfpflichten

Landesbauordnungen

Genehmigungsverfahren und Fluchtweg-Anforderungen

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