Normen

DIN 14094-1: Notleiteranlagen für den Brandfall

Ortsfeste Notleitern zur Selbst- und Fremdrettung: Rückenschutz-Pflicht, Steighöhen (max. 6m), Podestanforderungen und die verschärften Vorgaben seit 2017.

Notleiteranlagen für den Ernstfall: Die DIN 14094-1 regelt die technische Ausführung von ortsfesten Notleiteranlagen an Gebäuden. Diese Anlagen dienen der Selbstrettung und Fremdrettung, wenn reguläre Fluchtwege versperrt oder nicht vorhanden sind. Sie sind kein regulärer Verkehrsweg, sondern ein kritischer Notbehelf im Brandfall.

Was regelt die DIN 14094-1?

Die Norm legt Begriffe, Maße und Sicherheitsanforderungen für Notleiteranlagen fest. Sie regelt jedoch nicht, wann eine solche Anlage baurechtlich erforderlich ist – dies ergibt sich aus den Landesbauordnungen und der Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.

DIN 14094-1:2017-04
Aktuelle Fassung
Paradigmenwechsel
Fokus auf Selbstrettung
Verschärfte Maße
Max. 6m Zuglänge

Interaktiver Rechner: Notleiteranlagen-Prüfung

Prüfen Sie anhand der wichtigsten Parameter, ob Ihre geplante oder bestehende Notleiteranlage den Anforderungen der DIN 14094-1 entspricht.

Notleiteranlagen-Prüfer nach DIN 14094-1

Prüfen Sie die Normkonformität Ihrer geplanten oder bestehenden Notleiteranlage

Gesamthöhe vom Boden bis zur obersten Ausstiegsebene

Höhe bis zum nächsten Auffangpunkt (Boden/Podest)

Abstand zwischen Sprossenmitte und Wand (mind. 150 mm, empfohlen ≥ 200 mm)

Normvorgabe: 280 mm ± 10 mm

Die Normrevision 2017 verschärfte die Anforderungen

Prüfungsergebnis
Grundsätzlich normkonform

Die geprüften Parameter entsprechen den Anforderungen der DIN 14094-1. Beachten Sie: Dies ersetzt keine vollständige Prüfung durch einen Sachverständigen. Statik, Verankerung und Materialqualität müssen separat nachgewiesen werden.

1Baurechtliche Einordnung und Sicherheitsphilosophie

Notleiteranlagen nehmen im Baurecht eine Sonderstellung ein. Sie sind weder Treppen im Sinne der DIN 18065 noch reguläre Verkehrswege:

Kein regulärer Rettungsweg

Rechtliche Einordnung

Eine Notleiteranlage ersetzt keinen baulichen Rettungsweg (Treppenraum) und ist kein zweiter Rettungsweg im Sinne des Baurechts. Sie ist ein Notbehelf für Extremsituationen.

  • Kein Ersatz für notwendige Treppe
  • Kein regulärer Fluchtweg
  • Nur wenn andere Mittel versagen

Selbstrettungsfähigkeit

Paradigmenwechsel 2017

Die aktuelle Norm betont explizit die Selbstrettungsfähigkeit. Auch ungeübte Personen (Laien) müssen im Panikfall den Abstieg bewältigen können.

  • Für untrainierte Personen ausgelegt
  • Psychologischer Faktor berücksichtigt
  • Kürzere Leiterzüge (max. 6m)

Wichtig: Baurechtlicher Ausnahmefall

Wenn eine Flucht ohne fremde Hilfe nicht möglich ist (z.B. weil die Leiter nicht auf einer gesicherten Fläche endet), handelt es sich um einen Ausnahmefall, der der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde bedarf. Die Planung muss immer die Brandschutzdienststelle einbeziehen.

2Einzügige vs. Mehrzügige Anlagen

Die Unterscheidung zwischen einzügigen und mehrzügigen Anlagen ist ein zentrales Sicherheitsmerkmal der DIN 14094-1:

Einzügige Anlagen

≤ 10 m
Maximale Steighöhe

Ein durchgehender Leiterzug vom Boden bis zur Ausstiegsebene. Zulässig bis 10 Meter Steighöhe.

  • Einfachere Konstruktion
  • Geringere Kosten
  • Schneller Abstieg möglich

Mehrzügige Anlagen

> 10 m
Ab dieser Steighöhe Pflicht

Unterbrochene, versetzte Leiterzüge mit Zwischenpodesten. Ab 2017: Max. 6 m pro Leiterzug (zuvor 10 m).

  • Begrenzte Fallhöhe bei Absturz
  • Ruheflächen für Erschöpfte
  • Psychologisch weniger bedrohlich

Verschärfung 2017: Reduktion der Zuglänge

Die Normüberarbeitung 2017 reduzierte die maximale Länge eines einzelnen Leiterzuges von 10 m auf 6 m – eine Reduktion um 40%. Grund: Untrainierte Personen ermüden unter Stress schneller. Ein 6-Meter-Abschnitt ist für die Selbstrettung physiologisch deutlich sicherer.

3Geometrische Anforderungen

Die Maße der Notleiter sind so gewählt, dass sie auch mit schwerer Ausrüstung (Feuerwehrstiefel, Pressluftatmer) begehbar sind, gleichzeitig aber auch kleineren Personen Halt bieten:

ParameterWert
Sprossenabstand280 mm ± 10 mm
Sprossenauftritt (Tiefe)min. 20 mm
Auftrittsbreite≥ 500 mm (typisch)
Wandabstand≥ 200 mm (150 mm min.)
Wandankerabstandmax. 2.000 mm
SprossenprofilProfiliert/Rutschhemmend

4Rückenschutz – Das zentrale Sicherheitselement

Der Rückenschutz ist das wichtigste passive Sicherheitselement einer Notleiteranlage. Die Norm 2017 hat hier die Anforderungen deutlich verschärft:

Wichtige Änderung 2017
Wegfall der Notleiter ohne Rückenschutz
Alte Regelung (vor 2017)

Notleitern ohne Rückenschutz waren bis 5 m Absturzhöhe zulässig. Die Norm kannte beide Varianten.

Aktuelle Regelung (seit 2017)

Der Begriff „Notleiteranlage ohne Rückenschutz" existiert nicht mehr. Ab 5 m Absturzhöhe ist Rückenschutz zwingend.

Beginn des Rückenschutzes

2.200 - 3.000 mm

Über der Antrittsebene. Zu tief = Kopfstoßgefahr beim Einstieg. Zu hoch = Person auf ersten Metern ungeschützt.

Korb-Durchmesser

Ø 700 mm

Kritischer Kompromiss: Eng genug zum Auffangen, weit genug für Feuerwehrmann mit Atemschutzgerät.

Höhe über Ausstieg

≥ 1.000 mm

Rückenschutz muss mindestens 1 m über die Ausstiegsebene hinausragen. Handlauf: min. 1.100 mm.

5Statik und Befestigung

Die statischen Anforderungen wurden 2017 signifikant erhöht, um realistische Rettungsszenarien abzubilden:

LastfallAlt (vor 2017)Neu (seit 2017)
Lotrechte Verkehrslast (Podeste)3,5 kN/m²4,0 kN/m²
Einzellast (ungünstigste Stelle)1,5 kN2,0 kN

Kritisch: Befestigung bei Wärmedämmung (WDVS)

Moderne Gebäude haben oft 20-30 cm dicke Wärmedämmungen. Die Maueranker müssen diese Distanz überbrücken, was zu großen Biegemomenten führt.

  • Dübelzulassung: Nur mit bauaufsichtlicher Zulassung für dynamische Lasten erlaubt
  • Korrosionsschutz: Verzinkung oder Edelstahl V4A zwingend (Witterung)
  • Festigkeitsklassen: Alle Verbindungen müssen aufeinander abgestimmt sein

6Podeste und Ausstiegshilfen

Bei mehrzügigen Anlagen sind Zwischenpodeste (Umstiegspodeste) und ggf. Ausstiegspodeste erforderlich:

Zwischenpodeste (Umstiegspodeste)

  • Bei mehrzügigen Anlagen zwischen den Leiterzügen
  • Dienen als Ruhefläche und Sicherheitspuffer
  • Begrenzen maximale Fallhöhe bei Absturz
  • Belastung: 4,0 kN/m² oder 2,0 kN Einzellast

Ausstiegspodeste

  • Am oberen Ende für sicheren Zugang zur Leiter
  • Oft mit Klapp- oder Schwenkbügel als Zustiegssicherung
  • Ungehinderter Zugang im Gefahrenfall gewährleisten
  • Muss auf gesicherte Fläche führen

7Zugangssicherung und ausfahrbare Elemente

Um Vandalismus oder unbefugtes Beklettern (z.B. durch Kinder) zu verhindern, werden oft Zustiegssicherungen eingesetzt:

Technische Lösungen zur Zustiegssicherung

Klappbare Unterleiter

Unterer Abschnitt hochgeklappt im Normalzustand, bei Bedarf abklappbar

Ausfahrbare Leiterteile

Motorisch oder manuell absenkbar, Sprossen müssen synchronisiert sein

Verschließbare Türen

Zugang zum Einstiegspodest durch abschließbare, aber im Notfall schnell öffenbare Tür

Sprossensynchronisation bei ausfahrbaren Teilen

Wenn ein unteres Leiterteil ausfährt, müssen die Sprossen im abgesenkten Zustand exakt zum festen Leiterteil passen. Das Rastermaß (280 mm) darf nicht unterbrochen werden, um Stolperfallen zu vermeiden. Die Norm fordert, dass die Sprossen beider Segmente auf gleicher Höhe liegen.

8Betreiberpflichten und Prüfungen

Der Betreiber einer Notleiteranlage hat umfangreiche Pflichten zur Gewährleistung der Betriebssicherheit:

Freihaltung und Zugänglichkeit

Die Notleiteranlage muss jederzeit frei gehalten und benutzbar sein. Keine Lagerung von Gegenständen, kein Versperren des Zugangs.

Wiederkehrende Prüfungen

Regelmäßige Prüfung durch geeignetes (sachkundiges) Personal. Dokumentation aller Prüfungen und Reparaturen. Aufbewahrung der Prüfnachweise.

Zweckbestimmte Nutzung

Notleiteranlagen sind ausschließlich als solche zu benutzen – kein regulärer Verkehrsweg, kein Spielgerät, kein Lagerort.

Einbindung Brandschutz

Bei der Planung ist die Brandschutzdienststelle im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzubinden.

9Werkstoffe und Verbindungen

Die Materialanforderungen stellen sicher, dass die Anlage auch nach Jahren der Witterungsexposition voll belastbar bleibt:

AnforderungBeschreibung
Tragende BauteileAus metallischen Werkstoffen (Stahl verzinkt, Edelstahl, Aluminium)
VerbindungenSchraubverbindungen oder Schweißverbindungen, Festigkeitsklassen aufeinander abgestimmt
KorrosionsschutzFeuerverzinkung oder Edelstahl V4A (Außenanlagen zwingend)
DübelbefestigungNur mit bauaufsichtlicher Zulassung oder besonderer Einzelfallzulassung

10Zusammenfassung: Die wichtigsten Maße auf einen Blick

280 mm
Sprossenabstand (±10)
Ø 700 mm
Rückenschutz-Durchmesser
6 m
Max. Zuglänge (seit 2017)
≥ 200 mm
Wandabstand
5 m
Rückenschutz ab Absturzhöhe
10 m
Max. für einzügige Anlage
4,0 kN/m²
Podest-Verkehrslast
2,0 m
Max. Wandankerabstand

Referenzen und weiterführende Informationen

DIN 14094-1:2017-04

Feuerwehrwesen – Notleiteranlagen – Teil 1: Ortsfeste Notsteigleitern mit Rückenschutz, Haltevorrichtung, Podeste

DIN Media (Normenbezug)
WEKA Brandschutz: DIN 14094-1 erklärt

Fachportal mit Erläuterungen zu den Normänderungen und praktischen Hinweisen

WEKA Brandschutz-Portal
Baunormenlexikon: DIN 14094-1

Normendatenbank mit Übersicht zu Ausgaben und Änderungen

Baunormenlexikon
DGUV Information 208-032

Konkretisierung der Norm durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Publikationen
Ergänzende Normen

DIN 18799-1 (Ortsfeste Steigleitern), DIN EN ISO 14122-4 (Steigleitern an Maschinen)

DIN Media (Normensuche)

Kategorien im Shop

DIN 14094-1 Notleiteranlagen | Normen & Gesetze | treppensicherheit.de