DIN 18065: Die Bibel des Treppenbaus
Alles über Steigungsverhältnisse, Schrittmaßregel und die Unterscheidung zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen.
1Unterscheidung nach Gebäudenutzung
Die Anforderungen an eine Treppe hängen maßgeblich vom Nutzerkreis ab. Die DIN unterscheidet zwei Hauptkategorien, da bei ortskundigen Nutzern (im eigenen Heim) andere Maßstäbe angesetzt werden können als in öffentlichen Bereichen.
Wohngebäude
Bis 2 WohneinheitenGilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Auch treppeninterne Erschließungen (z.B. Maisonette) fallen hierunter.
Gebäude im Allgemeinen
Mehrfamilienhaus, Büro, ÖffentlichBetrifft Mietshäuser (ab 3 Parteien), Büros, Hotels, Schulen und alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen.
2Grenzwerte: Der Rahmen für die Berechnung
| Maßbezeichnung | Wohngebäude (bis 2 WE) | Gebäude allgemein |
|---|---|---|
| Nutzbare Laufbreite | min. 800 mm | min. 1000 mm |
| Steigung (s) | 140 – 200 mm | 140 – 190 mm |
| Auftritt (a) | 230 – 370 mm | 260 – 370 mm |
| Durchgangshöhe | min. 200 cm | min. 200 cm |
3Die Schrittmaßregel: Treppen sicher berechnen
Das menschliche Gehen ist ein Rhythmus. Auf der Ebene beträgt die durchschnittliche Schrittlänge eines Erwachsenen ca. 63 bis 65 cm. Beim Treppensteigen verkürzt sich dieser Schritt, da Kraft für die Höhe (Hubarbeit) benötigt wird. Die DIN 18065 schreibt vor, dass das Verhältnis von Steigung (s) und Auftritt (a) diesem Rhythmus folgen muss.
Interaktiver Rechner: Schrittmaß prüfen
Sicherheitsregel (Kontrolle)
Sorgt für sicheren Halt beim Abwärtsgehen.
Bequemlichkeitsregel (Kontrolle)
Sorgt für kräfteschonendes Steigen.
Kritische Planungsdetails & Fehlerquellen
1. Rohbaumaß vs. Fertigmaß (Laufbreite)
Ein häufiger Fehler im Bauantrag: Die Treppe wird im Rohbau mit 100 cm geplant. Nach Einbau von Putz (je ca. 1,5 cm) und dem Handlauf (ragt ca. 8-10 cm in den Raum) unterschreitet die Treppe das gesetzliche Mindestmaß.
Konsequenz: Die Treppe ist in öffentlichen Gebäuden nicht abnahmefähig. Gemessen wird immer an der engsten Stelle (Lichtes Maß).
2. Toleranzen (Stolpergefahr)
Das menschliche Gehirn "programmiert" beim Gehen die Steigungshöhe. Weicht eine einzelne Stufe plötzlich ab, entsteht sofortige Stolpergefahr.
- Regel: Abweichung benachbarter Stufen max. 5 mm.
- Ausnahme (nur Wohngebäude): Die Antrittsstufe darf baubedingt (Fußbodenaufbau) bis zu 15 mm abweichen.
3. Podest-Regel (18 Steigungen)
Aus Sicherheitsgründen (Sturzbremse) und zur Erholung darf eine Treppe nicht endlos hochführen. Nach spätestens 18 Steigungen ist bei notwendigen Treppen ein Podest vorgeschrieben. Die Länge des Podests muss mindestens der nutzbaren Laufbreite entsprechen.
S 4. Messung der Lauflinie
Bei gewendelten Treppen (Kurven) variiert die Auftrittstiefe. Gemessen wird auf der Lauflinie (dem theoretischen Gehweg). Diese liegt im mittleren Bereich der Treppe (bei Breiten bis 100 cm mittig).
Wichtig: Auch an der schmalsten Stelle (Innenseite) muss die Stufe noch breit genug sein (oft min. 10 cm), um Abrutschen zu verhindern.