Normen

DIN 18065: Die Bibel des Treppenbaus

Alles über Steigungsverhältnisse, Schrittmaßregel und die Unterscheidung zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen.

Grundlagen der DIN 18065: Diese Norm regelt die Geometrie von Gebäudetreppen. Sie stellt sicher, dass Treppen im Einklang mit dem menschlichen Bewegungsrhythmus stehen, um Stolperunfälle zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Maße ist baurechtlich bindend.

1Unterscheidung nach Gebäudenutzung

Die Anforderungen an eine Treppe hängen maßgeblich vom Nutzerkreis ab. Die DIN unterscheidet zwei Hauptkategorien, da bei ortskundigen Nutzern (im eigenen Heim) andere Maßstäbe angesetzt werden können als in öffentlichen Bereichen.

Wohngebäude

Bis 2 Wohneinheiten

Gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Auch treppeninterne Erschließungen (z.B. Maisonette) fallen hierunter.

Erleichterung: Treppen dürfen steiler und schmaler sein, da die Nutzer ortskundig sind.

Gebäude im Allgemeinen

Mehrfamilienhaus, Büro, Öffentlich

Betrifft Mietshäuser (ab 3 Parteien), Büros, Hotels, Schulen und alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen.

Anforderung: Flachere Steigung und breitere Läufe für Sicherheit von Kindern, Senioren und Fremden.

2Grenzwerte: Der Rahmen für die Berechnung

Zusammenspiel von Formel und Grenzwert:Auch wenn Sie mit der Schrittmaßformel (2s + a) rechnerisch ein Ergebnis erhalten, ist die Treppe nur zulässig, wenn die Einzelwerte für Steigung (s) und Auftritt (a) innerhalb der untenstehenden Min/Max-Grenzen liegen.
MaßbezeichnungWohngebäude (bis 2 WE)Gebäude allgemein
Nutzbare Laufbreitemin. 800 mmmin. 1000 mm
Steigung (s)140 – 200 mm140 – 190 mm
Auftritt (a)230 – 370 mm260 – 370 mm
Durchgangshöhemin. 200 cmmin. 200 cm

3Die Schrittmaßregel: Treppen sicher berechnen

Das menschliche Gehen ist ein Rhythmus. Auf der Ebene beträgt die durchschnittliche Schrittlänge eines Erwachsenen ca. 63 bis 65 cm. Beim Treppensteigen verkürzt sich dieser Schritt, da Kraft für die Höhe (Hubarbeit) benötigt wird. Die DIN 18065 schreibt vor, dass das Verhältnis von Steigung (s) und Auftritt (a) diesem Rhythmus folgen muss.

Die Goldene Formel der DIN 18065
2s + a = 590 - 650 mm
s = Steigung (Höhe)
a = Auftritt (Tiefe)

Interaktiver Rechner: Schrittmaß prüfen

Steigungen:0
Steigung (s):0 mm
Auftritt (a):0 mm

Sicherheitsregel (Kontrolle)

a + s = 460 mm

Sorgt für sicheren Halt beim Abwärtsgehen.

Bequemlichkeitsregel (Kontrolle)

a - s = 120 mm

Sorgt für kräfteschonendes Steigen.

Kritische Planungsdetails & Fehlerquellen

1. Rohbaumaß vs. Fertigmaß (Laufbreite)

Ein häufiger Fehler im Bauantrag: Die Treppe wird im Rohbau mit 100 cm geplant. Nach Einbau von Putz (je ca. 1,5 cm) und dem Handlauf (ragt ca. 8-10 cm in den Raum) unterschreitet die Treppe das gesetzliche Mindestmaß.

Konsequenz: Die Treppe ist in öffentlichen Gebäuden nicht abnahmefähig. Gemessen wird immer an der engsten Stelle (Lichtes Maß).

2. Toleranzen (Stolpergefahr)

Das menschliche Gehirn "programmiert" beim Gehen die Steigungshöhe. Weicht eine einzelne Stufe plötzlich ab, entsteht sofortige Stolpergefahr.

  • Regel: Abweichung benachbarter Stufen max. 5 mm.
  • Ausnahme (nur Wohngebäude): Die Antrittsstufe darf baubedingt (Fußbodenaufbau) bis zu 15 mm abweichen.

3. Podest-Regel (18 Steigungen)

Aus Sicherheitsgründen (Sturzbremse) und zur Erholung darf eine Treppe nicht endlos hochführen. Nach spätestens 18 Steigungen ist bei notwendigen Treppen ein Podest vorgeschrieben. Die Länge des Podests muss mindestens der nutzbaren Laufbreite entsprechen.

S 4. Messung der Lauflinie

Bei gewendelten Treppen (Kurven) variiert die Auftrittstiefe. Gemessen wird auf der Lauflinie (dem theoretischen Gehweg). Diese liegt im mittleren Bereich der Treppe (bei Breiten bis 100 cm mittig).
Wichtig: Auch an der schmalsten Stelle (Innenseite) muss die Stufe noch breit genug sein (oft min. 10 cm), um Abrutschen zu verhindern.

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