ISO 7176-28: Rollstühle - Treppensteiggeräte
Elektrische Treppensteiger für Rollstühle: Min. 35° Steigung, Notbremse, CE als Medizinprodukt Klasse I, Kostenübernahme durch Kassen.
Einordnung der Norm
Die ISO 7176-28 ist Teil der internationalen Normenreihe ISO 7176 für Rollstühle. Die Zahl 28 bezeichnet den spezifischen Teil für Treppensteiggeräte.
Interaktiver Treppensteiggeräte-Prüfer
Prüfen Sie die Normkonformität und Sicherheitsanforderungen Ihres Geräts.
Treppensteiggeräte-Prüfer nach ISO 7176-28
Prüfen Sie die Normkonformität Ihres Treppensteiggeräts
Mindestanforderung: 35° nach ISO 7176-28
Berechnete Werte
Gesamtlast
115 kg
PrüfergebnisseNormkonform
Medizinprodukt
Treppensteiggeräte sind Medizinprodukte der Klasse I und müssen nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) CE-gekennzeichnet sein.
1Anwendungsbereich
Die ISO 7176-28 gilt für elektrisch betriebene Treppensteiggeräte:
Erfasste Gerätetypen
- Treppensteigstühle (Stair-climbing chairs)
- Rollstuhlträger (Wheelchair carriers)
- Begleitperson-bediente Geräte
- Nutzer-bediente Geräte (mit ISO 7176-24)
Nicht erfasst
- Manuell betriebene Geräte
- Treppenlifte (fest installiert)
- Plattformlifte
- Aufzüge
2Funktionsweise
Die Norm definiert die Bewegungsrichtung auf Treppen:
Aufwärts
Das Gerät fährt rückwärts die Treppe hinauf. Der Nutzer schaut nach unten (in Fallrichtung).
Abwärts
Das Gerät fährt vorwärts die Treppe hinunter. Der Nutzer schaut ebenfalls nach unten.
3Prüfanforderungen
Die ISO 7176-28 definiert umfangreiche Prüfverfahren:
| Prüfung | Anforderung |
|---|---|
| Treppensteigung | Mindestens 35° Steigung bewältigen |
| Mechanische Stabilität | Festigkeit unter Belastung |
| Elektrische Sicherheit | Antrieb und Steuerungssysteme |
| Notbremsfunktion | Automatisches Stoppen bei Stromausfall |
| Ergonomie | Bedienelemente, Sitzposition, Gurtsysteme |
4Sicherheitsanforderungen
Wesentliche Sicherheitsmerkmale nach ISO 7176-28:
Notbremse
Automatisches Stoppen bei Ausfall
Totmann-Schalter
Loslassen stoppt das Gerät
Gurtsystem
Sicherer Halt des Nutzers
Schulungspflicht
Begleitpersonen müssen in der Bedienung des Treppensteiggeräts geschult werden. Kinder dürfen weder als Nutzer noch als Bediener ohne Aufsicht agieren.
5CE-Kennzeichnung und Medizinprodukte
Treppensteiggeräte sind Medizinprodukte und unterliegen besonderen Vorschriften:
EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)
- Klassifizierung als Klasse I
- CE-Kennzeichnung erforderlich
- Technische Dokumentation
- Konformitätserklärung
Herstellerpflichten
- Risikoanalyse durchführen
- Gebrauchsanweisung erstellen
- Vigilanz-System einrichten
- Post-Market Surveillance
6Kennzeichnung und Dokumentation
Die Norm definiert Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten:
Produktkennzeichnung
- Herstellerangaben
- Modellbezeichnung
- Seriennummer
- Maximale Belastung
- CE-Zeichen
Gebrauchsanweisung
- Bedienungsanleitung
- Sicherheitshinweise
- Wartungsintervalle
- Technische Daten
- Kontraindikationen
7Finanzierung und Kostenübernahme
In Deutschland können Treppensteiggeräte als Hilfsmittel gefördert werden:
Krankenkasse
- - Hilfsmittelverzeichnis Gruppe 22
- - Verordnung durch Arzt erforderlich
- - Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus
- - Zuzahlung: max. 10 Euro
Pflegekasse
- - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- - Bis zu 4.000 Euro Zuschuss
- - Pflegegrad erforderlich
- - Antrag vor Beschaffung
8Weiterführende Informationen
Offizielle Bezugsquellen und Fachinformationen:
Offizielle Normausgabe
ISO.orgHilfsmitteldatenbank
RehadatGruppe 22 - Mobilitätshilfen
GKV-SpitzenverbandPrüfdienstleistungen
TÜV