Baurecht & Brandschutz: Wann brennt es?
Rettungswege, Feuerwiderstandsklassen und die Pflicht zu nicht brennbaren Materialien in Mehrfamilienhäusern.
Interaktiver Rechner: Gebäudeklasse & Treppenart
1Die Gretchenfrage: „Notwendig“ oder „Nicht notwendig“?
Bevor Sie Materialien auswählen oder den Grundriss zeichnen, müssen Sie die baurechtliche Funktion der Treppe klären.
Die notwendige Treppe
(Der Rettungsweg)
Dies ist die Treppe, die sicherstellt, dass jedes Geschoss (außer Erdgeschoss) erreichbar ist. Sie ist Pflicht. An sie werden die höchsten Anforderungen an Brandschutz, Laufbreite und Steigung gestellt.
Die nicht notwendige Treppe
(Die „Zusatztreppe“)
Dies ist eine zusätzliche Treppe, die nur dem Komfort dient (z. B. eine offene Verbindungstreppe innerhalb einer Maisonette-Wohnung oder eine repräsentative Spindeltreppe in der Galerie, wenn ein separates Treppenhaus existiert).
2. Der Treppenraum: Wann brauche ich ein „Treppenhaus“?
Nicht jede Treppe darf offen im Wohnzimmer enden.
Wohngebäude (GK 1 & 2)
Hier darf die Treppe offen durch das Haus führen. Es ist kein eigener Raum mit Türen erforderlich.
Mehrfamilienhäuser (ab GK 3)
Die notwendige Treppe muss in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen. Dieser Raum muss feuerbeständige Wände haben und rauchfrei gehalten werden.
Türen zum Treppenhaus (Lebensretter)
- Wohnungstüren: Müssen dicht- und selbstschließend sein (Obentürschließer + Bodendichtung).
- Kellertüren: Müssen feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend (T30-RS) sein.
- Öffnungsrichtung: Türen dürfen den Treppenlauf nicht einengen. Wenn eine Tür zur Treppe aufschlägt, muss das Podest tiefer sein als die Türbreite (min. 100 cm Abstand zur Stufe).
3. Geländer & Absturzsicherung (§ 41 HBO / § 38 MBO)
Ein fehlendes oder falsches Geländer ist ein massiver Baumangel. Gemessen wird lotrecht von der Stufenvorderkante bis zur Oberkante des Handlaufs.
Bis 12 m Absturzhöhe (Normalfall)
Über 12 m Absturzhöhe (z.B. großes Treppenauge)
Pauschal in vielen Arbeitsstätten
Kindersicherung (Wohnbau & Kitas)
Öffnungen zwischen Stäben max. 12 cm. Verhindert das Durchstecken des Kopfes.
Waagerechte Stäbe sind gefährlich (Klettern). Bei Absturzhöhen > 1,00 m oft unzulässig.
Spalt unter dem Geländer max. 6 cm, damit niemand durchrutscht.