Normen

Baurecht & Brandschutz: Wann brennt es?

Rettungswege, Feuerwiderstandsklassen und die Pflicht zu nicht brennbaren Materialien in Mehrfamilienhäusern.

Die Lebensversicherung Ihres Hauses: Im Baurecht ist eine Treppe weit mehr als ein Designobjekt: Sie ist der erste Rettungsweg. Wenn es brennt, ist die Treppe oft die einzige Möglichkeit, das Gebäude sicher zu verlassen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber – abhängig von der Gebäudehöhe und Nutzung – exakt vor, wie sie gebaut sein muss.
Hinweis: Die folgenden Angaben basieren exemplarisch auf der Musterbauordnung (MBO). In den Landesbauordnungen (z.B. HBO, BayBO) können Details abweichen.

Interaktiver Rechner: Gebäudeklasse & Treppenart

Ermittelte Gebäudeklasse
GK 1

1Die Gretchenfrage: „Notwendig“ oder „Nicht notwendig“?

Bevor Sie Materialien auswählen oder den Grundriss zeichnen, müssen Sie die baurechtliche Funktion der Treppe klären.

Die notwendige Treppe

(Der Rettungsweg)

Dies ist die Treppe, die sicherstellt, dass jedes Geschoss (außer Erdgeschoss) erreichbar ist. Sie ist Pflicht. An sie werden die höchsten Anforderungen an Brandschutz, Laufbreite und Steigung gestellt.

Konsequenz: Sie muss im Brandfall nutzbar bleiben. Brennbare Deko oder rutschige Beläge sind hier fehl am Platz.

Die nicht notwendige Treppe

(Die „Zusatztreppe“)

Dies ist eine zusätzliche Treppe, die nur dem Komfort dient (z. B. eine offene Verbindungstreppe innerhalb einer Maisonette-Wohnung oder eine repräsentative Spindeltreppe in der Galerie, wenn ein separates Treppenhaus existiert).

Konsequenz: Hier erlaubt der Gesetzgeber viel Freiraum. Sie darf steiler sein, aus brennbaren Materialien bestehen und muss oft keine Setzstufen haben.

2. Der Treppenraum: Wann brauche ich ein „Treppenhaus“?

Nicht jede Treppe darf offen im Wohnzimmer enden.

Wohngebäude (GK 1 & 2)

Hier darf die Treppe offen durch das Haus führen. Es ist kein eigener Raum mit Türen erforderlich.

Mehrfamilienhäuser (ab GK 3)

Die notwendige Treppe muss in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen. Dieser Raum muss feuerbeständige Wände haben und rauchfrei gehalten werden.

Türen zum Treppenhaus (Lebensretter)

  • Wohnungstüren: Müssen dicht- und selbstschließend sein (Obentürschließer + Bodendichtung).
  • Kellertüren: Müssen feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend (T30-RS) sein.
  • Öffnungsrichtung: Türen dürfen den Treppenlauf nicht einengen. Wenn eine Tür zur Treppe aufschlägt, muss das Podest tiefer sein als die Türbreite (min. 100 cm Abstand zur Stufe).

3. Geländer & Absturzsicherung (§ 41 HBO / § 38 MBO)

Ein fehlendes oder falsches Geländer ist ein massiver Baumangel. Gemessen wird lotrecht von der Stufenvorderkante bis zur Oberkante des Handlaufs.

90 cm
Standard

Bis 12 m Absturzhöhe (Normalfall)

110 cm
Große Höhen

Über 12 m Absturzhöhe (z.B. großes Treppenauge)

100 cm
Arbeitsstätten

Pauschal in vielen Arbeitsstätten

Kindersicherung (Wohnbau & Kitas)

Die 12-cm-Regel:
Öffnungen zwischen Stäben max. 12 cm. Verhindert das Durchstecken des Kopfes.
Kein „Leitereffekt“:
Waagerechte Stäbe sind gefährlich (Klettern). Bei Absturzhöhen > 1,00 m oft unzulässig.
Bodenabstand:
Spalt unter dem Geländer max. 6 cm, damit niemand durchrutscht.
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