Landesbauordnungen im Vergleich
Föderale Unterschiede: Wo ist die Geländerhöhe 90cm, wo 100cm? Was gilt in Ihrem Bundesland?
1Einleitung: Die Schutzziele des Bauordnungsrechts
Im Gegensatz zum Zivilrecht, das den Ausgleich privater Interessen sucht, ist das Bauordnungsrecht reines Gefahrenabwehrrecht. Die Anforderungen an Treppen leiten sich aus drei primären Schutzzielen ab:
Nutzungssicherheit
Verhinderung von Stürzen im Alltag durch Vorgaben zu Steigung, Auftritt, Rutschfestigkeit und Absturzsicherung (Geländer).
Rettungsweg
Funktion als erster vertikaler Fluchtweg im Brandfall (Mindestbreite, Nichtbrennbarkeit, Rauchfreihaltung).
Ergonomie
Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (beidseitige Handläufe, Kontraste, Barrierefreiheit).
Interaktiver Rechner: LBO-Check nach Bundesland
LBO-Konformitätsprüfer
Prüfergebnis für Nordrhein-Westfalen
2Normenhierarchie & Haftungsfalle: LBO vs. DIN
Der Primat des Parlamentsgesetzes
Die Landesbauordnungen (z.B. BayBO, BauO NRW) sind Gesetze. Sie stehen über privaten technischen Regelwerken (DIN).Wenn eine LBO eine Regelung trifft (z.B. Geländerhöhe 90 cm), ist diese bindend, auch wenn eine Norm eventuell 100 cm empfiehlt.
Eine DIN-Norm wird erst öffentlich-rechtlich bindend, wenn sie in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) aufgenommen wird. Hierbei machen fast alle Bundesländer eine entscheidende Einschränkung:
Das bedeutet: Im Einfamilienhaus ist die DIN 18065 bauordnungsrechtlich oft nicht bindend. Ein Bauamt kann eine steilere Treppe genehmigen, solange die allgemeine Sicherheit nicht gefährdet ist.
Die zivilrechtliche Haftungsfalle
Auch wenn das Bauamt die Treppe genehmigt ("öffentlich-rechtlich okay"), schuldet der Planer/Handwerker zivilrechtlich ein mangelfreies Werk. Ein Werk ist mangelfrei, wenn es den "anerkannten Regeln der Technik" (also der DIN 18065) entspricht.
Risiko: Bauen Sie im Einfamilienhaus eine steilere Treppe (weil die LBO es erlaubt), ohne den Bauherrn aufzuklären und dies vertraglich zu fixieren, haften Sie bei einem Unfall zivilrechtlich – trotz Baugenehmigung!
3Technische Anatomie nach DIN 18065 (Kurzfassung)
Schrittmaßregel
Die Formel basiert auf der Biomechanik. s = Steigung, a = Auftritt. Eine Verletzung führt zu Stolperunfällen, da der menschliche Rhythmus gestört wird.
Toleranzen
Das Gehirn "programmiert" die Steigungshöhe beim ersten Schritt.
- Im Lauf: Max. 5 mm Abweichung zwischen Stufen.
- Antrittsstufe: In Wohngebäuden bis 15 mm Toleranz erlaubt (wg. Bodenaufbau).
4Detaillierte Synopse der 16 Landesbauordnungen
Trotz Musterbauordnung (MBO) gibt es signifikante Unterschiede. Ein Planer muss zwingend wissen, in welchem Bundesland er baut. Hier die wichtigsten Besonderheiten:
Besonderheit Geländerhöhe: Weicht vom Standard ab. Gemäß LBOAVO § 10 werden bei Wohngebäuden oft 80 cm (statt 90 cm) toleriert, wenn die Brüstung mind. 20 cm tief ist ("Sitzbankeffekt").
Barrierefreiheit: § 35 fordert in Gebäuden mit >2 Wohnungen barrierefreie Zugänge, was Treppen oft durch Aufzüge ergänzt.
Beidseitige Handläufe: Strengste Regelung. Art. 32 Abs. 6 fordert in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen zwingend Handläufe auf beiden Seiten. Das wird bei der Abnahme oft geprüft.
Barrierefreies Wohnen (BWoV BE): Verschärfte Anforderungen. Treppenläufe müssen bereits ab drei Stufen beidseitig griffsichere Handläufe mit abgerundetem Abschluss haben (Inklusion im urbanen Raum).
Krankentrage-Nachweis: Besonderheit der Hamburger Bauprüfung. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Krankentrage (260 x 70 cm) um die Kurven/Podeste transportiert werden kann. Dies führt oft zu größeren Podesttiefen als nach DIN nötig.
Genehmigungsfreiheit: § 63 HBO stellt Außentreppen als Eingangstreppen oft genehmigungsfrei. Das entbindet aber nicht von der Einhaltung der materiellen Sicherheitsanforderungen (Verkehrssicherungspflicht).
Außentreppen & Abstandsflächen: Strenge Auslegung. Außentreppen lösen oft Abstandsflächen aus.
Tür-Absatz: Zwingender Absatz vor Türen (Tiefe = Türbreite), um Absturz beim Öffnen zu verhindern ("Stolperfalle" im Bestand).
Modernisierungsprivileg: § 6 Abs. 10 erlaubt geringere Abstandsflächen beim nachträglichen Anbau von Aufzügen und Treppen zur Barrierefreiheit. Priorisiert soziale Belange vor Nachbarrechten.
Treppenlifte im Bestand: Detaillierte Regelung in der BremLTB für "Bremer Häuser". Restlaufbreite von 60 cm bei hochgeklapptem Sitz definiert, um Brandschutz nicht auszuhebeln.
5Übersicht: Anforderungen im Vergleich
| Bundesland | Rechtsgrundlage | Geländer (Standard) | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 28 LBO | tlw. 80 cm mgl. | Sitzbankeffekt-Regel |
| Bayern | Art. 32 BayBO | 90 cm | Beidseitige Handläufe MFH |
| Berlin | § 34 BauO Bln | 90 cm | Strenges Barrierefrei-Recht |
| Brandenburg | § 34 BbgBO | 90 cm | Fokus Rutschfestigkeit § 16 |
| Hamburg | § 32 HBauO | 90 cm | Krankentrage-Prüfung |
| Niedersachsen | § 34 NBauO | 90 cm | Zweigeteiltes Recht (DVO) |
| NRW | § 34 BauO NRW | 90 cm | Tür-Absatz-Regel |
| Sachsen | § 34 SächsBO | 90 cm | Sicherheitsbeleuchtung >13m |
6Brandschutz: Materialität nach Gebäudeklasse (GK)
Die Gebäudeklasse entscheidet über die Materialwahl (Holz vs. Beton).
GK 1 & 2 (Niedrig)
Eigenheim / RH bis 7m
- Material: Brennbar erlaubt (Holz).
- Konstruktion: Offene Treppen möglich.
GK 3 (Mittel)
MFH bis 7m Höhe
- Material: Nichtbrennbar ODER feuerhemmend.
- Holz: Nur massiv (F30-B Nachweis) zulässig.
GK 4 & 5 (Hoch)
Höhe > 13m / Großbauten
- Material: Zwingend nichtbrennbar (Stahlbeton, Stahl).
- Holz: Als Tragwerk verboten.
7Schnittstellen: ASR, Barrierefreiheit & Treppenlifte
ASR A1.8 (Arbeitsstätten)
Sobald eine Treppe in einer Arbeitsstätte liegt (Büro, Gewerbe), gilt die ASR vorrangig.
- Geländerhöhe: Oft 100 cm gefordert (LBO nur 90 cm).
- Rutschhemmung: Detaillierte R-Klassen vorgeschrieben.
Treppenlifte im Bestand (Öffnungsklausel)
Nachträglicher Einbau in notwendigen Treppenräumen ist unter Auflagen möglich:
- Mindestlaufbreite 100 cm nicht wesentlich unterschreiten.
- Restbreite min. 60 cm (bei hochgeklapptem Sitz) für Feuerwehr.
- Nichtbrennbare Materialien.
Fazit für Planer
Der Treppenbau in Deutschland ist eine multidimensionale Optimierungsaufgabe. Die Harmonisierung durch die MBO ist weit fortgeschritten, aber die "Teufel" stecken in den Details der Länder-Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
- Prüfen Sie immer die aktuelle LBO Ihres Bundeslandes.
- Arbeitsschutzrecht (ASR) sticht oft Baurecht (LBO) bei gewerblicher Nutzung (100cm Geländer).
- Vereinbaren Sie die DIN 18065 vertraglich, auch im Einfamilienhaus, um Haftungsrisiken zu minimieren.