Normen

DIN EN ISO 14122-3: Zugänge zu maschinellen Anlagen

Treppen, Treppenleitern und Geländer an Maschinen: Schrittmaßformel, Neigungswinkel (20°-90°), Handlaufpflichten und CE-Konformität nach EU-Maschinenrichtlinie.

Zugänge an Maschinen: Die DIN EN ISO 14122-3 regelt die Sicherheit von Treppen, Treppenleitern und Geländern als ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen. Sie ist Teil der Normenreihe zur Maschinensicherheit und bietet Vermutungswirkung gemäß EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Interaktiver Rechner: Maschinenzugang-Prüfer

Prüfen Sie anhand Ihrer Eingaben, ob Ihr Maschinenzugang den Anforderungen der DIN EN ISO 14122-3 entspricht.

Maschinenzugang-Prüfer nach DIN EN ISO 14122-3

Prüfen Sie Treppen, Treppenleitern und Steigleitern an maschinellen Anlagen

Schrittmaßberechnung

Formel: g + 2h = Auftritt + 2 × Steigung = 260 + 2 × 180 = 0 mm

Zielbereich: 600-660 mm für ergonomisches Steigen

PrüfergebnisseNormkonform
Grundsätzlich normkonform

Die geprüften Parameter entsprechen den Anforderungen der DIN EN ISO 14122-3. Dies ersetzt keine vollständige Konformitätsbewertung durch einen Sachverständigen.

1Anwendungsbereich und Geltung

Diese Norm gilt für ortsfeste Treppen, Treppenleitern und Geländer, die an maschinellen Anlagen montiert werden. Sie kommt zur Anwendung bei:

Industriemaschinen

  • Produktionsanlagen und Fertigungsmaschinen
  • Fördertechnik und Logistikanlagen
  • Verpackungs- und Abfüllanlagen
  • Prüf- und Messeinrichtungen

Technische Anlagen

  • Silos und Behälter mit Wartungszugang
  • Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Krane und Hebezeuge
  • Windkraftanlagen und Energietechnik
Abgrenzung zu Gebäudetreppen

Die DIN EN ISO 14122-3 ersetzt nicht die DIN 18065 für Gebäudetreppen! Sie gilt nur für Zugänge, die Teil einer Maschine oder maschinellen Anlage sind. Treppen in Gebäuden unterliegen weiterhin der DIN 18065 und den Landesbauordnungen.

2Treppen an Maschinen (Neigung 20° - 45°)

Treppen sind der bevorzugte Zugang zu Maschinen, wenn genügend Platz vorhanden ist. Sie bieten die sicherste Begehung für regelmäßigen Zugang.

ParameterMindestmaßEmpfohlenHinweis
Neigungswinkel20° - 45°30° - 38°Bevorzugter Bereich für Ergonomie
Laufbreite600 mm≥ 800 mm600 mm nur bei beengten Verhältnissen
Schrittmaß (g + 2h)600 mm600 - 660 mmg = Auftritt, h = Steigung
Durchgangshöhe2300 mm≥ 2300 mmLichte Höhe über jeder Stufe
Treppenlaufhöhe-max. 3000 mmDanach Zwischenpodest erforderlich
Podestlänge800 mm≥ LaufbreiteMindestens so breit wie Treppe
Schrittmaßformel erklärt

Die Formel g + 2h = 600-660 mm basiert auf der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen. Bei einem Auftritt (g) von 260 mm und einer Steigung (h) von 180 mm ergibt sich: 260 + 2 × 180 = 620 mm - ein idealer Wert für ermüdungsarmes Steigen.

3Treppenleitern (Neigung 45° - 75°)

Treppenleitern sind ein Kompromiss zwischen Treppe und Leiter. Sie werden eingesetzt, wenn der Platz für eine vollwertige Treppe nicht ausreicht, aber ein sicherer Zugang benötigt wird.

Neigung

45° - 75°

Steilerer Anstieg als Treppen

Stufentiefe

≥ 80 mm

Mindestauftritt für sicheren Halt

Handläufe

Beidseitig

Zwingend vorgeschrieben

Wichtige Unterschiede zur Treppe
  • - Maximale Steigung: 250 mm (statt ca. 210 mm bei Treppen)
  • - Beidseitige Handläufe sind Pflicht (bei Treppen ab 1,25 m Breite einseitig möglich)
  • - Laufbreite: 500-800 mm (enger als Treppen)
  • - Handlauf muss mindestens 1000 mm über Einstiegsebene beginnen

4Steigleitern (Neigung 75° - 90°)

Steigleitern sind die steilste Form des Maschinenzugangs und sollten nur verwendet werden, wenn Treppen oder Treppenleitern nicht möglich sind.

AnforderungMaßErläuterung
Freiraum vor Leiter≥ 650 mmAbstand zur gegenüberliegenden Wand
Freiraum hinter Leiter≥ 200 mmAbstand zur Befestigungswand
Seitlicher Abstand Holme≥ 75 mmZu seitlichen Hindernissen
Absturzsicherungab 3000 mm HöheRückenschutz oder Steigschutz erforderlich

5Geländer und Absturzsicherung

Geländer sind an allen Treppen und Treppenleitern zur Absturzsicherung erforderlich. Die Norm definiert klare Mindestanforderungen.

Geländeranforderungen

  • Mindesthöhe: 1100 mm (gemessen vertikal)
  • Handlauf: Muss sicheren Halt bieten, 30-50 mm Durchmesser
  • Knieleiste: Bei Absturzgefahr zwischen 500-600 mm
  • Fußleiste: Mindestens 100 mm hoch gegen Abrollen

Handlaufanordnung

  • Treppen: Ein oder zwei Handläufe je nach Breite
  • Treppenleitern: Zwingend beidseitig
  • Überstand: 300-400 mm über letzte Stufe hinaus
  • Ende: Nach innen oder unten gebogen (kein Hängenbleiben)

6Auswahl des richtigen Zugangstyps

Die Norm gibt klare Empfehlungen, welcher Zugangstyp je nach Einsatzfall gewählt werden sollte:

KriteriumTreppeTreppenleiterSteigleiter
Neigungswinkel20° - 45°45° - 75°75° - 90°
PlatzbedarfHochMittelGering
NutzungshäufigkeitTäglich / häufigRegelmäßigGelegentlich / Wartung
LasttransportGut geeignetEingeschränktNicht geeignet
EmpfehlungBevorzugtBei PlatzmangelNur wenn nötig

7Materialanforderungen und Oberflächen

Die Norm stellt Anforderungen an Materialien, um Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten:

Materialien

  • - Stahl: Standardmaterial, korrosionsgeschützt
  • - Aluminium: Leicht, korrosionsbeständig, nicht in explosionsgefährdeten Bereichen
  • - Edelstahl: Für aggressive Umgebungen (Chemie, Lebensmittel)
  • - GFK: Elektrisch isolierend, chemikalienbeständig

Trittflächen

  • - Rutschhemmung: Profilierte oder gelochte Oberflächen
  • - Gitterroste: Selbstreinigend, rutschhemmend
  • - Riffelblech: Klassische Lösung für Industrietreppen
  • - Unterschneidung: Mindestens 10 mm für Schuhspitze

8Verkehrslasten und Tragfähigkeit

Die Konstruktion muss für die zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein:

1,5 kN/m²

Einzelperson, gelegentlich

3,0 kN/m²

Mehrere Personen

5,0 kN/m²

Hohe Frequenz, Lasttransport

9Rechtlicher Rahmen und CE-Kennzeichnung

Die DIN EN ISO 14122-3 ist eine harmonisierte Norm im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

Vermutungswirkung

Bei Anwendung der Norm wird vermutet, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Dies erleichtert die CE-Kennzeichnung erheblich.

Dokumentationspflicht

Der Hersteller muss in der technischen Dokumentation nachweisen, wie die Norm angewendet wurde. Abweichungen sind zu begründen und mit alternativen Schutzmaßnahmen zu kompensieren.

10Weiterführende Informationen und Bezugsquellen

Offizielle Bezugsquellen für den Normtext und ergänzende Informationen:

DIN EN ISO 14122-3:2016-10

Offizieller Normtext beim DIN Media

DIN Media
BGHM Praxishilfe 104

Arbeitsschutz kompakt: Ortsfeste maschinelle Zugänge

BGHM Praxishilfe
Baunormenlexikon

Zusammenfassung und Kommentar zur Normenreihe

Baunormenlexikon
EU-Maschinenrichtlinie

Richtlinie 2006/42/EG - Grundlage der Norm

EUR-Lex

Kategorien im Shop

DIN EN ISO 14122-3 Maschinenzugänge | Normen & Gesetze | treppensicherheit.de