DIN EN ISO 14122-3: Zugänge zu maschinellen Anlagen
Treppen, Treppenleitern und Geländer an Maschinen: Schrittmaßformel, Neigungswinkel (20°-90°), Handlaufpflichten und CE-Konformität nach EU-Maschinenrichtlinie.
Interaktiver Rechner: Maschinenzugang-Prüfer
Prüfen Sie anhand Ihrer Eingaben, ob Ihr Maschinenzugang den Anforderungen der DIN EN ISO 14122-3 entspricht.
Maschinenzugang-Prüfer nach DIN EN ISO 14122-3
Prüfen Sie Treppen, Treppenleitern und Steigleitern an maschinellen Anlagen
Formel: g + 2h = Auftritt + 2 × Steigung = 260 + 2 × 180 = 0 mm
Zielbereich: 600-660 mm für ergonomisches Steigen
PrüfergebnisseNormkonform
Grundsätzlich normkonform
Die geprüften Parameter entsprechen den Anforderungen der DIN EN ISO 14122-3. Dies ersetzt keine vollständige Konformitätsbewertung durch einen Sachverständigen.
1Anwendungsbereich und Geltung
Diese Norm gilt für ortsfeste Treppen, Treppenleitern und Geländer, die an maschinellen Anlagen montiert werden. Sie kommt zur Anwendung bei:
Industriemaschinen
- Produktionsanlagen und Fertigungsmaschinen
- Fördertechnik und Logistikanlagen
- Verpackungs- und Abfüllanlagen
- Prüf- und Messeinrichtungen
Technische Anlagen
- Silos und Behälter mit Wartungszugang
- Lüftungs- und Klimaanlagen
- Krane und Hebezeuge
- Windkraftanlagen und Energietechnik
Abgrenzung zu Gebäudetreppen
Die DIN EN ISO 14122-3 ersetzt nicht die DIN 18065 für Gebäudetreppen! Sie gilt nur für Zugänge, die Teil einer Maschine oder maschinellen Anlage sind. Treppen in Gebäuden unterliegen weiterhin der DIN 18065 und den Landesbauordnungen.
2Treppen an Maschinen (Neigung 20° - 45°)
Treppen sind der bevorzugte Zugang zu Maschinen, wenn genügend Platz vorhanden ist. Sie bieten die sicherste Begehung für regelmäßigen Zugang.
| Parameter | Mindestmaß | Empfohlen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Neigungswinkel | 20° - 45° | 30° - 38° | Bevorzugter Bereich für Ergonomie |
| Laufbreite | 600 mm | ≥ 800 mm | 600 mm nur bei beengten Verhältnissen |
| Schrittmaß (g + 2h) | 600 mm | 600 - 660 mm | g = Auftritt, h = Steigung |
| Durchgangshöhe | 2300 mm | ≥ 2300 mm | Lichte Höhe über jeder Stufe |
| Treppenlaufhöhe | - | max. 3000 mm | Danach Zwischenpodest erforderlich |
| Podestlänge | 800 mm | ≥ Laufbreite | Mindestens so breit wie Treppe |
Schrittmaßformel erklärt
Die Formel g + 2h = 600-660 mm basiert auf der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen. Bei einem Auftritt (g) von 260 mm und einer Steigung (h) von 180 mm ergibt sich: 260 + 2 × 180 = 620 mm - ein idealer Wert für ermüdungsarmes Steigen.
3Treppenleitern (Neigung 45° - 75°)
Treppenleitern sind ein Kompromiss zwischen Treppe und Leiter. Sie werden eingesetzt, wenn der Platz für eine vollwertige Treppe nicht ausreicht, aber ein sicherer Zugang benötigt wird.
Neigung
45° - 75°
Steilerer Anstieg als Treppen
Stufentiefe
≥ 80 mm
Mindestauftritt für sicheren Halt
Handläufe
Beidseitig
Zwingend vorgeschrieben
Wichtige Unterschiede zur Treppe
- - Maximale Steigung: 250 mm (statt ca. 210 mm bei Treppen)
- - Beidseitige Handläufe sind Pflicht (bei Treppen ab 1,25 m Breite einseitig möglich)
- - Laufbreite: 500-800 mm (enger als Treppen)
- - Handlauf muss mindestens 1000 mm über Einstiegsebene beginnen
4Steigleitern (Neigung 75° - 90°)
Steigleitern sind die steilste Form des Maschinenzugangs und sollten nur verwendet werden, wenn Treppen oder Treppenleitern nicht möglich sind.
| Anforderung | Maß | Erläuterung |
|---|---|---|
| Freiraum vor Leiter | ≥ 650 mm | Abstand zur gegenüberliegenden Wand |
| Freiraum hinter Leiter | ≥ 200 mm | Abstand zur Befestigungswand |
| Seitlicher Abstand Holme | ≥ 75 mm | Zu seitlichen Hindernissen |
| Absturzsicherung | ab 3000 mm Höhe | Rückenschutz oder Steigschutz erforderlich |
5Geländer und Absturzsicherung
Geländer sind an allen Treppen und Treppenleitern zur Absturzsicherung erforderlich. Die Norm definiert klare Mindestanforderungen.
Geländeranforderungen
- Mindesthöhe: 1100 mm (gemessen vertikal)
- Handlauf: Muss sicheren Halt bieten, 30-50 mm Durchmesser
- Knieleiste: Bei Absturzgefahr zwischen 500-600 mm
- Fußleiste: Mindestens 100 mm hoch gegen Abrollen
Handlaufanordnung
- Treppen: Ein oder zwei Handläufe je nach Breite
- Treppenleitern: Zwingend beidseitig
- Überstand: 300-400 mm über letzte Stufe hinaus
- Ende: Nach innen oder unten gebogen (kein Hängenbleiben)
6Auswahl des richtigen Zugangstyps
Die Norm gibt klare Empfehlungen, welcher Zugangstyp je nach Einsatzfall gewählt werden sollte:
| Kriterium | Treppe | Treppenleiter | Steigleiter |
|---|---|---|---|
| Neigungswinkel | 20° - 45° | 45° - 75° | 75° - 90° |
| Platzbedarf | Hoch | Mittel | Gering |
| Nutzungshäufigkeit | Täglich / häufig | Regelmäßig | Gelegentlich / Wartung |
| Lasttransport | Gut geeignet | Eingeschränkt | Nicht geeignet |
| Empfehlung | Bevorzugt | Bei Platzmangel | Nur wenn nötig |
7Materialanforderungen und Oberflächen
Die Norm stellt Anforderungen an Materialien, um Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten:
Materialien
- - Stahl: Standardmaterial, korrosionsgeschützt
- - Aluminium: Leicht, korrosionsbeständig, nicht in explosionsgefährdeten Bereichen
- - Edelstahl: Für aggressive Umgebungen (Chemie, Lebensmittel)
- - GFK: Elektrisch isolierend, chemikalienbeständig
Trittflächen
- - Rutschhemmung: Profilierte oder gelochte Oberflächen
- - Gitterroste: Selbstreinigend, rutschhemmend
- - Riffelblech: Klassische Lösung für Industrietreppen
- - Unterschneidung: Mindestens 10 mm für Schuhspitze
8Verkehrslasten und Tragfähigkeit
Die Konstruktion muss für die zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein:
1,5 kN/m²
Einzelperson, gelegentlich
3,0 kN/m²
Mehrere Personen
5,0 kN/m²
Hohe Frequenz, Lasttransport
9Rechtlicher Rahmen und CE-Kennzeichnung
Die DIN EN ISO 14122-3 ist eine harmonisierte Norm im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
Vermutungswirkung
Bei Anwendung der Norm wird vermutet, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Dies erleichtert die CE-Kennzeichnung erheblich.
Dokumentationspflicht
Der Hersteller muss in der technischen Dokumentation nachweisen, wie die Norm angewendet wurde. Abweichungen sind zu begründen und mit alternativen Schutzmaßnahmen zu kompensieren.
10Weiterführende Informationen und Bezugsquellen
Offizielle Bezugsquellen für den Normtext und ergänzende Informationen:
Offizieller Normtext beim DIN Media
DIN MediaArbeitsschutz kompakt: Ortsfeste maschinelle Zugänge
BGHM PraxishilfeZusammenfassung und Kommentar zur Normenreihe
BaunormenlexikonRichtlinie 2006/42/EG - Grundlage der Norm
EUR-Lex