Normen

Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.8

Spezielle Anforderungen an Treppen in Betrieben, Büros und Schulen. Breiten und Markierungen.

Wenn die Treppe zum Arbeitsplatz gehört: In Büros, Werkstätten, Verkaufsstätten oder Industriehallen gelten nicht nur die Bauordnungen der Länder, sondern vorrangig das Arbeitsschutzrecht. Die zentrale Vorschrift ist die ASR A1.8 "Verkehrswege".

Der Grundsatz: Während im Wohnhaus "Schönheit" und "Platzsparen" erlaubt sind, zählen hier nur Sicherheit, Ergonomie und Fluchtgeschwindigkeit. Wer eine gewerbliche Treppe nur nach Baurecht (LBO) baut, riskiert, dass sie bei der Gefährdungsbeurteilung durchfällt.

Interaktiver Rechner: ASR A1.8 Compliance

Mindestlaufbreite
100 cm

1Die Treppenbreite: Abhängig von der Personenzahl

Anders als im Wohnbau gibt es kein Pauschalmaß. Die Mindestbreite der Treppe (und der Flure) richtet sich nach der maximalen Anzahl der Personen, die diesen Weg im Notfall nutzen müssen (Einzugsgebiet).

Anzahl der Personen (im Einzugsgebiet)Mindestbreite der Treppe (lichtes Maß)
bis 50,875 m (Bestand) / 0,90 m (Neubau)
bis 201,00 m
bis 2001,20 m
bis 3001,50 m
bis 4001,80 m

Wichtig für die Breite

  • Einbauten: Feuerlöscher oder vorstehende Stützen dürfen diese Breite nicht einschränken.
  • Türen: Türen dürfen im geöffneten Zustand die Mindestbreite des Podestes nicht unzulässig einengen.

2Geländer und Handläufe: Die "1-Meter-Regel"

Hier liegt der größte Unterschied zum privaten Wohnbau.

Geländerhöhe (Umwehrung)

Während die LBO oft 90 cm erlaubt, fordert die ASR A1.8 für Arbeitsstätten fast immer mehr:

  • Mindesthöhe (bis 12m): 1,00 m
  • Große Höhen (> 12m): 1,10 m

Praxistipp: Planen Sie in gewerblichen Objekten immer mit 1,00 m, um rechtssicher zu sein.

Handläufe

  • Pflicht: Jede Treppe braucht mindestens einen Handlauf.
  • Beidseitig: Sobald die Treppe breiter als 1,50 m ist, sind Handläufe auf beiden Seiten zwingend.
  • Zwischenhandlauf: Bei extrem breiten Treppen (> 4,0 m, z.B. Eingangshallen) sind Zwischenhandläufe Pflicht, damit im Sturzfall ein Halt erreichbar ist.
  • Ergonomie: Griffsicher (Durchmesser/Breite 2,5 – 6 cm).

3Stufengeometrie und "Hilfstreppen"

Art der NutzungAuftritt (a)Steigung (s)
Gewerbe, Lager, Produktion26 – 30 cm16 – 19 cm
Schulen, Kitas, Behörden28 – 32 cm14 – 17 cm
Hilfstreppen (seltene Nutzung)21 – 30 cm14 – 21 cm
Sonderfall "Hilfstreppen": Dies sind Treppen, die nicht arbeitstäglich begangen werden (z. B. Zugang zum Heizraum). Hier darf die Steigung bis zu 21 cm betragen. Ist der Auftritt kleiner als 24 cm, muss eine Unterschneidung (offene Stufe oder schräge Setzstufe) ausgeführt werden.

4Fluchtwege: Keine Experimente

Im Brandfall entsteht Panik. Die Treppe muss "idiotensicher" funktionieren.

Gerade Läufe

Treppen im ersten Fluchtweg müssen zwingend gerade Läufe haben.

Keine Wendeltreppen

Im ersten Fluchtweg unzulässig (Stau- & Abrutschgefahr). Ausnahme: Zweiter Rettungsweg oder sehr kleine Betriebe.

Tür-Aufschlag

Schlägt eine Tür zur Treppe auf, muss das Podest davor mind. Tiefe des Türblatts + 50 cm haben.

5Markierung und Rutschschutz

Rutschhemmung (R-Klassen)

Die Stufen müssen rutschhemmend sein. Je nach Schmutzaufkommen (Öl, Fett, Wasser) gelten unterschiedliche R-Werte. Für normale Innenbereiche ist R9 Standard.

Stufenkanten & Sichtbarkeit

  • Kontraststreifen: An der ersten und letzten Stufe jedes Laufs (gelb-schwarz oder hell/dunkel).
  • Kantenradius: Leicht gerundet (2–10 mm) zur Verletzungsminimierung.

6Steigleitern (Die Alternative bei Platzmangel)

Wenn eine Treppe aus Platzgründen nicht möglich ist (z. B. Zugang zu Silos), erlaubt die ASR Steigleitern unter strengen Auflagen:

Rückenschutz (Korb)
Ab 3,0 m Absturzhöhe erforderlich.
Steigschutz
Bei > 10m Höhe oder engen Zugängen (Schiene + Gurt).
Ruhepodeste
Alle 10 Meter Pflicht.
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