Ein Treppenlift ist eine gute Möglichkeit, um die Barriere einer Treppe zu überwinden. Speziell wenn die Treppe im eigenen Haus steht, erspart dieser Lift den Umzug. Allerdings sind Treppenlifte teuer. Je nach Ausstattung, Treppengrundriss und Anzahl der Stufen kostet ein Treppenlift für ein Eigenheim aber schnell über 8.000 Euro und mehr. Es gibt jedoch verschiedene Anlaufstellen für Zuschüsse, wie die Pflegekasse, KfW oder die Unfallversicherung.
Zuschüsse der Krankenkasse (Pflegekasse)
Die Krankenkasse selbst zahlt keinen Zuschuss, aber die der Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse schon. Wenn jemand im Haus einen Pflegegrad (Stufe 1 ist ausreichend) hat, können Sie einen einmaligen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie beispielsweise den Bau eines Mietliftes, von höchstens 4000 Euro pro Person beantragen. Dies bezieht sich sowohl auf den Kauf als auch die Miete von Treppenliften. Der Zuschuss gilt pro Person und Maßnahme. Befinden sich also mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, können bis zu vier Zuschüsse für Umbaumaß0nahmen beantragt werden. Im Antrag selbst müssen Sie neben ein paar persönlichen Daten die Gründe für den Umbau und die Baumaßnahme selbst beschreiben und idealerweise auch gleich einen Kostenvoranschlag von einem Treppenlift Anbieter mitschicken. Ebenso müssen angeben, ob bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchgeführt und ggf. gefördert wurden.
Lift muss notwendig sein: Die Zuschüsse werden nur dann von der Pflegekasse gewährt, wenn sie notwendig sind. Z. B. kann die Notwendigkeit mit einem medizinischen Gutachten vom Arzt erklärt werden.
Beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn der Maßnahmen des Umbaus, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt. So wissen Sie schon vorher, welches Geld Ihnen zur Verfügung steht. Sollte noch kein Pflegegrad vorhanden sein, muss dieser zuerst beantragt werden. Allerdings können Sie auch schon mit dem Treppenliftbau beginnen, bevor die Genehmigung des Pflegegrades und das damit verbundene Treppenliftzuschussgeld eintrifft. Sie haben dann aber eine nicht so gute Planbarkeit der Kosten. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, alle Quittungen aufzuheben. Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die jeweils zuständige Pflegekasse wenden.
Wird übrigens ein Antrag abgelehnt, können Sie Einspruch einlegen. In diesen Fällen sollten Sie sich Unterstützung suchen, z. B. in Pflegeberatungsstellen. Die Chancen stehen nicht schlecht, wenn Sie beim Einspruch klar darlegen können, warum ein Treppenlift für Sie notwendig ist und es keine Alternative gibt.
Zuschüsse über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Der Zuschuss der KfW zum Abbau von Barrieren im Wohnumfeld ist auf Antrag bis zu 50.000 Euro altersunabhängig und einmalig beantragbar. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Umbaumaßnahme mindestens 2.000 Euro kostet. Die KfW übernimmt in diesem Fall 10 Prozent der Gesamtkosten, wenn es sich um eine Einzelmaßnahme handelt, beispielsweise um den Kauf eines Treppenlifts. Bei umfangreicheren barrierefreien Umbauten betragen die Zuschussanteile 12,5 Prozent der Gesamtkosten.
Ein Antrag auf Genehmigung des Zuschusses vor Baubeginn ist unabdingbar notwendig . Erst nach der genehmigten Planungsphase darf eine Firma mit den Arbeiten beauftragt werden. Sind diese abgeschlossen, erhalten Sie den Zuschuss der KfW entsprechend den Rechnungsbelegausgewiesener Kostenerstattung.
Treppenlifte können mit Fördermitteln von Pflegekassen oder der KfW bezuschusst werden, leider aber nicht in Kombination. Allerdings ist die Höhe des Zuschusses, den Sie von der KfW erhalten, auf 10 Prozent der Kosten begrenzt. In vielen Fällen übersteigt diese Summe nicht die Zuschüsse, die Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten würden. Daher raten wir Ihnen, zunächst bei Ihrer Pflegekasse nach Fördermitteln für Ihren Treppenlift zu fragen.
Tipp: Da die Förderung der Pflegekasse die der KfW übersteigt, raten wir Ihnen, erst bei der Pflegekasse nach Förderung zu fragen
Die KfW gibt ihre Zuschüsse jedes Jahr aus einem Topf festgelegter Bundesmittel bereit. Sobald diese Mittel für das laufende Jahr verbraucht sind, kann die KfW keine weiteren Zuschüsse gewähren. Wenn Sie also planen, in absehbarer Zeit einen Treppenlift anzuschaffen, sollten Sie möglichst bald im neuen Kalenderjahr Fördermittel bei der KfW beantragen.