Barrierefreie Treppen

Barrierefreie Treppen sind Treppen, die für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Hierbei kann es sich um eine körperliche oder sensorische Beeinträchtigung handeln. Barrierefreie Treppen sollten bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine sichere und problemlose Nutzung zu gewährleisten.

In öffentlichen Bereichen von Wohngebäuden ist die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer automatisch mit der Infrastruktur des Gebäudes verknüpft, diese muss also „rollstuhlgerecht“ sein. Dies gilt für Zufahrtswege, Garagen, Flure und den Bereich bis hinter die Wohnungseingangstür. Barrierefreie Treppen sind ein wichtiger Aspekt des barrierefreien Bauens und tragen zu einer inklusiveren Gesellschaft bei, in der jeder Mensch unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen uneingeschränkt Zugang zu Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen hat.

Zu den wichtigsten Merkmalen barrierefreier Treppen gehören:

  • Eine breitere und flachere Stufenform, um eine sichere und komfortable Benutzung zu ermöglichen.
  • Griffe und Handläufe, die leicht erreichbar und griffsicher sind.
  • Eine kontrastreiche Markierung der Stufenkanten, um die Stufen leicht erkennbar zu machen.
  • Eine geeignete Beleuchtung, um die Treppe bei schlechten Lichtverhältnissen sichtbar zu machen.
  • Eine geeignete Neigung, um eine bequeme und sichere Nutzung zu ermöglichen.

Barrierefreiheit der Treppenkonstruktion/Stufen in öffentlichen Gebäuden gemäß DIN 18040

Die DIN 18040 ist eine deutsche Norm für barrierefreies Bauen, die sich speziell mit der Gestaltung von Treppen und Rampen befasst. Sie legt Anforderungen an die Konstruktion, Ausführung und Dimensionierung dieser Bauteile fest, um eine sichere und barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

Die DIN 18040 legt unter anderem fest, dass Treppen flach und breit genug sein müssen, um ein bequemes Hinauf- und Hinuntersteigen zu ermöglichen. Die Neigung der Treppe sollte so gestaltet sein, dass sie eine bequeme und sichere Nutzung ermöglicht. Die Stufenkanten müssen kontrastreich markiert sein, um das Erkennen der Stufen zu erleichtern.

Die DIN 18040 legt auch Anforderungen an die Beleuchtung und Beschilderung von Treppen und Rampen fest, um eine sichere und problemlose Nutzung zu gewährleisten. Die Einhaltung der Anforderungen der DIN 18040 ist für alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen sowie für Neubauten in Deutschland verpflichtend. Diese Norm trägt dazu bei, eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen uneingeschränkt Zugang zu Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen hat.

Die Einhaltung der Anforderungen der DIN 18040 ist für alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen sowie für Neubauten in Deutschland verpflichtend.

DIN 18040-1 gibt folgende Bestimmungen für eine Barrierefreiheit von Treppen in öffentlichen Gebäuden vor:

  • Treppen sollten immer einen geraden Lauf haben.
  • Der Innendurchmesser von gebogenen Treppen muss mindestens 2 m betragen
  • Offene Setzstufen oder unterschnittene Trittstufen sind verboten, schräge Setzstufen bis zu einer Unterschneidung von 2 cm sind jedoch möglich.
  • Stufenvorderkantenmarkierungen an jeder Stufe von Treppen mit bis zu drei Stufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden; in Treppenhäusern mindestens die erste und letzte Stufe
  • Markierungen müssen in voller Breite und umgreifend angeordnet werden, d.h. auf Setzstufe in einer Breite von mindestens 1 cm (besser 2 cm), auf Trittstufen eine Breite zwischen 4 cm bis 5 cm. Kontrast der Markierungen ist gegenüber den Stufen und Podest zu wählen; bewährt haben sich eingelassene Stufenvorderkantenmarkierungen
  • Setzstufen mit sich verringernder Höhe, Trittstufen und Einzelstufen mit sich verjüngender Tiefe, sind ungeeignet
  • Für blinde Menschen sollte ein taktil (also fühlbar) erfassbares und visuell hervorgehobenes Aaufmerksamkeitsfeld von mindestens 60cm Tiefe und Treppenbreite mit unterschiedlicher Bodenkonstruktion am Antritt direkt vor der untersten Setzstufe bzw. oben an die oberste Trittstufe angeordnet werden.

Barrierefreie Handläufe

  • Handläufe müssen an allen Stellen, an denen sie nicht weiter nach oben oder unten führen (z.B. an Treppen- oder Rampenausgängen), mindestens 30 cm über das jeweilige Niveau waagrecht verlaufen und mit einer Rundung zur Wand/Seite oder nach unten enden.
  • Die ideale Form eines Handlaufs ist rund oder oval, damit er gut umgreifbar ist. Er sollte einen Durchmesser von 30 bis 45 mm haben und 50 mm von der Wand entfernt sein.
  • Eine kontrastreiche Farbgebung erleichtert die Orientierung.
  • In öffentlichen Bereichen sollten Handläufe Informationen bereitstellen, zum Beispiel über Gebäudegeschosse, die Richtung von Rettungswegen oder das Vorhandensein von Rampenläufen und Treppenläufen.