Podeste – so wenig wie möglich, so viel wie nötig

Treppenpodeste bzw. Treppenabsätze sind Sicherheits- bzw. Ruheebenen zwischen den Treppenläufen und sie sollen den Körper beim Treppensteigen entlasten. Gleichzeitig sollen Podeste einen ungestörten Bewegungsrhythmus ermöglichen: Die Schrittfolge auf den Stufen sollte so eingehalten werden, dass auf eine ungrade Anzahl von Stufen eine grade Anzahl von Schritten auf dem Podest folgt, da ansonsten sich sonst ein Hinkgefühl im weiteren Treppenlauf ergeben kann. Ziel beim Einbau eines Podestes muss stets sein, einen eingespielten Bewegungsrhythmus nicht zu stören, da er für die steigende Person eine psychische Entlastung darstellt.

Wann sind Podeste notwendig?

Nach DIN 18065 Ziffer 6.3.2 soll ein Zwischenpodest bei längeren Treppenläufen mindestens alle 18 Stufen angeordnet werden, die Ökonorm B 5371 schreibt mindestens alle 20 Stufen vor. Die Tiefe der Plattform sollte ein Vielfaches der Schrittweite betragen. Als Ausgangspunkt sollte eine ungerade Schrittzahl verwendet werden, da dies der Bewegungssymmetrie und dem Gangrhythmus entspricht.

Podest Arten

In werden folgende Arten von Podesten je nach Treppentyp unterschieden:

  • Mittelpodeste – verlaufen zwischen zwei hintereinanderliegenden Läufen in Quadrat- oder Rechtecksegmenten
  • Wendepodeste – gibt es bei zweiläufig gegenläufigen Treppen in Form von Halb- oder Viertelkreissegmenten
  • Eck- bzw. Viertelpodeste – gibt es bei Richtungsänderungen um 90°

Notwendige Größe von Podesten

Grundsätzlich existieren mehrere Methoden zur Ermittlung der Mindestmaße von Podesten. Mit dieser Nebenbedingung sind findet man die Richtlinien zur Größenbestimmung von Podesten in der Musterbauordnung (MBO) als auch in den Normen DIN 18065 Ziffer 6.3.2 und ÖNORM B 5371.

Es werden nachfolgend folgende Begriffe benutzt:

  • Auftrittstiefe (a) = Tiefe einer Treppenstufe, idealerweise 29 cm (liegt zwischen 26 und 32 cm)
  • Stufenhöhe (s) = Höhe der Stufen, idealerweise 17 cm (liegt zwischen 14 und 19 cm)
  • Schrittlänge (sl) oder auch Schrittmaß = Treppen mit mittlerem Neigungswinkel: 63 cm (liegt zwischen 59 und 65 cm); ergibt sich aus 2 * Stufenhöhe + Auftrittstiefe
  • Lauflinie = ist der Gehbereich einer Treppe. Bei geraden Treppen liegt sie in der Laufmitte, bei Wendel- und Spindeltreppen sowie bei verzogenen Antritt- oder Austrittstufen, kann sie auch außermittig liegen

Breite eines Podestes

Das Podest sollte generell nicht schmaler sein als die Breite der Stufen. DIN 18065 legt fest, dass baurechtlich notwendige Treppen mindestens 80 Zentimeter, nicht notwendige mindestens 50cm breit sein müssen. Daran sollte sich also auch das Podest orientieren.

Länge eines Podestes

  • Die Musterbauordnung (MBO) sieht vor, dass die Podestlänge mindestens die Länge der nutzbaren Treppenbreite entsprechen (Ausnahme: Monumentaltreppen oder sonstige überbreiten Treppen).
  • Die Podestlänge soll dem jeweiligen Schrittmaß der Treppe (sl) zuzüglich einer Auftrittsbreite (a) entsprechen, also im Idealfall s.o. 92 cm betragen (63 cm Schrittlänge + 29 cm Auftrittstiefe)
  • DIN 18065 Ziffer 6.3.2 legt folgende Mindestabmessungen für Podeste fest für a) Wohnhäuser mit bis zu 2 Wohnungen: 80 cm bzw. 2,5 Auftritte des kleinsten Auftritts des Treppenlaufs, b) sonstige Gebäude: 100 cm bzw. 3 Auftritte des Treppenlaufs. Bei gewendelten und kreisförmigen Treppen wird die erforderliche Podestlänge auf Basis der Lauflinie gemessen.

Ungestörten Bewegungsrhythmus ermöglichen. Treppensteigen ist eine von Kindesbeinen an
hochgeübte Tätigkeit. Beim Begehen einer Treppe läuft ein eingespielter Bewegungsrhythmus ab, der auf die zu Beginn erfassten Treppenparameter (Abmessungen, Oberflächenzustand …) eingestellt ist. Der automatisierte Ablauf bedeutet für die Treppen steigende Person eine psychische
Entlastung.