Sicherheit geht immer vor! Insbesondere bei Treppen ist es von großer Bedeutung, dass Handläufe gut sichtbar, griffsicher und kontrastreich zur Wand sind. Handläufe sollten beidseitig und durchlaufend sein, mit Halterungen von unten und einem angemessenen Durchmesser. Es gibt verschiedene Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien, die Vorschriften für Handläufe festlegen.
Zusammenfassend gilt für Handläufe in Innen- und Außenbereichen:
- Sie sollten kontrastreich zur Wand sein, damit sie gut sichtbar sind.
- Sie sollten beidseitig und durchlaufend sein, mit Halterungen von unten und einem Durchmesser von 30 – 45 mm.
- Sie sollten griffsicher sein und mindestens 30 cm über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen.
- Sie sollten in einer Höhe von 85 cm bis 100 cm als Wandhandlauf geführt werden.
- Anfang und Ende sollten gut sichtbar und gesichert sein.
Es gibt verschiedene Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien, die Vorschriften für Handläufe in öffentlichen Bereichen oder Wohnbauten festlegen. Zum Beispiel müssen Treppen mit mehr als fünf Stufen oder mehr als 1 m Höhenunterschied einen geeigneten Handlauf haben. In manchen Fällen müssen Handläufe schon bei Treppen mit mehr als zwei Stufen vorhanden sein. Es ist wichtig, die kantonalen und kommunalen Vorschriften zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Handläufe den Anforderungen entsprechen.