Räumungspflichten bei Schnee

In den Wintermonaten besteht eine gesetzliche Pflicht, Außentreppen von Schnee und Eis zu befreien. Denn gerade bei Stürzen auf Treppen sind die Verletzungen besonders schwer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verlieren jährlich mehr als tausend Menschen ihr Leben durch Stürze von Treppen, etwa 100 verloren ihr Leben, weil sie beim Gehen auf Eis oder Schnee auf ebenen Flächen stürzten. Der Hausinhaber bzw. über die Hausordnung stellvertretend seine Mieter, müssen dafür Sorge tragen, Haus- und Grundstück gegen potenzielle Gefahrenquellen abzusichern

Hausbesitzer und Mieter verantwortlich fürs Räumen

Treppen und Gehwege sollten regelmäßig geräumt werden, um das Unfallrisiko zu verringern. In den meisten Fällen ist der Hausbesitzer dafür verantwortlich, aber er kann die winterlichen Pflichten an die Bewohner des Mietobjekts im Rahmen des Mietvertrages oder der Hausordnung delegieren.

Trotzdem bleibt der Eigentümer in der Verantwortung und muss kontrollieren, ob die Mieter ihren Verpflichtungen nachkommen. Stolpert und stürzt jemand auf einem nicht ausreichend geräumten Weg, so hat diese Person das Recht, sowohl den Eigentümer als auch den Mieter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen.


Zeitliche Bedingungen für die Schnee- und Eisbeseitigung

Die Schnee- und Eisbeseitigung muss innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen sein, die in den Straßen- und Straßenverkehrsordnungen der Länder und in den Ortssatzungen der Gemeinden festgelegt ist. Die Verantwortung, das Gebiet von Schnee zu räumen, beginnt um sieben Uhr morgens und dauert normalerweise bis acht Uhr abends. Schneit oder friert es tagsüber weiter, muss die Erfüllung der Winterpflicht tagsüber wiederholt werden.

Bei Treppen gibt es eine Vielzahl weiterer Aspekte zu beachten. In diesem Fall sollten Sie die Sicherheit der Treppe und der Ausrüstung durch den Hausbesitzer überprüfen:

  • Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen beidseitig angebrachten Handläufe durchgehend und sicher sein
  • Die Handläufe müssen weit genug reichen, um sowohl die erste Stufe als auch die letzte Stufe zu erreichen
  • Die Handläufe müssen fest und griffsicher sein

Der Eigentümer eines Hauses oder sonstigen Grundstücks hat rechtlich schlechte Karten, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch so ein Geländer ein Sturz auf seinem Grundstück hätte verhindert werden können.

Handläufe entsprechen skandinavische Praxis

In der schwedischen Praxis werden an öffentlichen Treppen, die dem Wetter ausgesetzt sind, grundsätzlich Handläufe spendiert. Sicherer Halt kann unter Umständen auch durch mehrmaliges Schnee räumen nicht gewährt werden, ein sicherer Halt kann aber dennoch durch festinstallierte Handläufe erfolgen.

Ärzte und Versicherungen empfehlen, die genannten Sicherungsmaßnahmen in den privaten Bereich zu übernehmen. Das ist besonders wichtig, wenn ältere oder behinderte Menschen die Treppen nutzen.