Öffentliche Treppen

Treppen in öffentlichen Gebäuden sind ein wesentliches Element, um die sichere und barrierefreie Fortbewegung für alle Nutzer der öffentlichen Gebäude zu gewährleisten. Bei der Planung und Konstruktion von Treppen in diesen Gebäuden müssen strenge Normen und Vorschriften eingehalten werden, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Planungsüberlegungen für Treppen in öffentlichen Gebäuden erörtert, einschließlich der Einhaltung von Vorschriften, der Zugänglichkeit und der Designüberlegungen.

Einhaltung von Treppenmaßen

Treppen und Geländer in öffentlichen Einrichtungen werden nach DIN 18065 Gebäudetreppen geplant und errichtet, welche in den meisten Bundesländern in der Liste der technischen Baubestimmungen enthalten ist. Ergänzt wird DIN 18065 durch die Landesbauordnungen. Sollten sich DIN-Norm und Landesbauordnung widersprechen, so gilt primär die Landesbauordnung.

DIN 18065 wird als allgemein anerkannte Regel angesehen und befasst sich sowohl mit der Konstruktion als auch der Ausführung von Gebäudetreppen. DIN 18065 schreibt folgendes vor:

Baurechtlich notwendige Treppen:

  • Laufbreite mindestens 100 Zentimeter
  • Stufenhöhe mindestens 140 und maximal 190 Millimeter
  • Auftrittsfläche von 260 bis 370 Millimeter.

Baurechtlich nicht notwendige Treppen:

  • Laufbreite mindestens 50 Zentimeter,
  • Stufenhöhe mindestens 140 und maximal 210 Millimeter,
  • Auftrittsfläche von 210 bis 370 Millimeter.

Es ist wichtig, sich von einem zugelassenen Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Treppen in Ihrem öffentlichen Gebäude alle geltenden Vorschriften und Bestimmungen erfüllen.

Zugänglichkeit – idealerweise Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt bei der Gestaltung von Treppen in öffentlichen Gebäuden. Treppen sind „barrierefrei“, wenn „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“

Überlegungen zur Gestaltung

Bei der Gestaltung von Treppen in öffentlichen Gebäuden müssen auch die beabsichtigte Nutzung des Raums und der Verkehrsfluss berücksichtigt werden. In Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen können breitere Treppen notwendig sein, um den Personenstrom zu bewältigen. Außerdem kann die Verwendung von kontrastierenden Farben an den Stufen und Setzstufen die Sichtbarkeit für die Gebäudebewohner verbessern.

Fazit

Treppen in öffentlichen Gebäuden sind ein wesentlicher Bestandteil, um eine sichere und barrierefreie Fortbewegung für alle Gebäudebewohner zu gewährleisten. Bei der Planung und dem Bau von Treppen in diesen Gebäuden sind die Einhaltung von Vorschriften, die Zugänglichkeit und Designüberlegungen von entscheidender Bedeutung. Durch Befolgung der Richtlinien, die in Vorschriften wie dem ADA und IBC festgelegt sind, und durch Beratung mit einem zugelassenen Fachmann können Gebäudeeigentümer sicherstellen, dass die Treppen in ihren öffentlichen Gebäuden alle erforderlichen Sicherheits- und Zugänglichkeitsanforderungen erfüllen.