DIN 18025 für Treppen und Rampen

Die DIN 18025 Teil 1 und 2 sind Teile der deutschen Norm DIN 18025 für Treppen und Rampen. Diese Norm legt Anforderungen an die Gestaltung und Konstruktion von Treppen und Rampen fest, um eine barrierefreie und sichere Nutzung zu gewährleisten.

DIN 18025 Teil 1 beschreibt allgemeine Anforderungen an die Konstruktion und Ausführung von Treppen und Rampen, einschließlich der Dimensionierung, der Neigung, der Markierung von Stufenkanten und der Anforderungen an die Handläufe:

  • Dimensionierung: Die Mindestbreite einer Treppe muss so bemessen sein, dass mindestens eine Person gleichzeitig darauf gehen kann.
  • Neigung: Die maximale Neigung einer Treppe darf nicht mehr als 42 Grad betragen. Die Neigung muss zudem gleichmäßig sein, um das Risiko von Stürzen zu verringern.
  • Markierung von Stufenkanten: Stufenkanten müssen kontrastreich zur Stufenfläche markiert werden, um sie besser zu erkennen.
  • Handläufe: Handläufe müssen auf beiden Seiten einer Treppe angebracht werden und müssen durchgängig, griffsicher und stabil sein.
  • Beleuchtung: Es muss ausreichende Beleuchtung vorhanden sein, um die Treppe sicher nutzen zu können.
  • Signalisierung: Treppen müssen mit geeigneten Signalanlagen ausgestattet werden, die bei Bedarf aktiviert werden können, um beispielsweise einen Notfall anzuzeigen.
  • Öffnungen: Es dürfen keine Öffnungen in der Treppe vorhanden sein, durch die man hindurch fallen könnte.
  • Abschlüsse: Anfang und Ende einer Treppe müssen gesichert und gut sichtbar sein.

Diese Anforderungen sollen dazu beitragen, dass Treppen sicher und barrierefrei genutzt werden können und dass das Risiko von Stürzen minimiert wird. Es ist wichtig, die Anforderungen der DIN 18025 Teil 1 bei der Gestaltung und Konstruktion von Treppen zu berücksichtigen.

DIN 18025 Teil 2 beschreibt spezifische Anforderungen an Rampen, einschließlich der Mindestbreite, der Neigung, der Beleuchtung und der Beschilderung:

  • Dimensionierung: Die Mindestbreite einer Rampe muss so bemessen sein, dass mindestens eine Person gleichzeitig darauf gehen kann.
  • Neigung: Die maximale Neigung einer Rampe darf nicht mehr als 8% betragen. Die Neigung muss zudem gleichmäßig sein, um das Risiko von Stürzen zu verringern.
  • Markierung von Rampenkanten: Rampenkanten müssen kontrastreich zur Rampenfläche markiert werden, um sie besser zu erkennen.
  • Handläufe: Handläufe müssen auf beiden Seiten einer Rampe angebracht werden und müssen durchgängig, griffsicher und stabil sein.
  • Beleuchtung: Es muss ausreichende Beleuchtung vorhanden sein, um die Rampe sicher nutzen zu können.
  • Signalisierung: Rampen müssen mit geeigneten Signalanlagen ausgestattet werden, die bei Bedarf aktiviert werden können, um beispielsweise einen Notfall anzuzeigen.
  • Öffnungen: Es dürfen keine Öffnungen in der Rampe vorhanden sein, durch die man hindurch fallen könnte.
  • Abschlüsse: Anfang und Ende einer Rampe müssen gesichert und gut sichtbar sein.

Diese Anforderungen sollen dazu beitragen, dass Rampen sicher und barrierefrei genutzt werden können und dass das Risiko von Stürzen minimiert wird. Es ist wichtig, die Anforderungen der DIN 18025 Teil 2 bei der Gestaltung und Konstruktion von Rampen zu berücksichtigen.

Fazit

Die DIN 18025 Teil 1 und 2 tragen dazu bei, eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen uneingeschränkt Zugang zu Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen hat. Die Einhaltung dieser Normen ist für alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen sowie für Neubauten in Deutschland verpflichtend.