Treppenreinigung und -Pflege

Unabhängig von der Bauart der Treppe schreibt der Hauptverband der gesetzlichen Unfallversicherung vor, dass Treppen und Handläufe in einwandfreiem Zustand gehalten werden müssen. Die Reinigung und Pflege von Treppen soll ihre Funktionsfähigkeit erhalten und die Abnutzung der Stufen und Kanten minimieren.

Reinigungsmittel mit wasserlöslichen Polymeren

Empfehlenswerte Reinigungs- und Pflegemittel sorgen nicht nur für gründliche Reinigung, die greifen die Oberflächen nicht an und sorgen dafür, dass die rutschhemmenden Eigenschaften der Treppe langfristig erhalten bleiben. Deshalb werden vor allem weniger aggressive Reinigungsmittel in möglichst geringen Konzentrationen empfohlen, die mit Pflegezusätzen versehen. Hier sollte man zu Reinigungsmitteln mit wasserlöslichen Polymeren greifen, die in einem Arbeitsgang reinigen, pflegen und regenerieren und durch das Fehlen von Seifen oder Wachsen vor Schichtenaufbau und Neuverschmutzung schützen.

Schichtbildende, wachshaltige Pflegemittel bringen im feuchten Zustand eine erhöhte Rutschgefahr mit sich und sollten deshalb möglichst vermieden werden. Aufgrund der Vielfalt der Treppenmaterialien wird trotzdem empfohlen, sich beim Hersteller nach speziellen Pflegehinweisen zu erkundigen, die für den jeweiligen Treppenbelag vom Hersteller empfohlen werden.

Nutzungszeiten mit Reinigungszeiten koordinieren

Idealerweise sollten Reinigungsregeln aufgestellt werden, die die erforderlichen Zeitabstände und Reinigungsmittel- und Hilfsmaterialien festlegt. Folgende Aspekte sind bei Treppenreinigungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen zu beachten:

  • Bei Nassreinigungsmaßnahmen, die mit erhöhter Rutschgefahr einhergehen, sollten idealerweise außerhalb der Zeiten der Treppennutzung gewählt werden
  • Falls Ausweichtreppen vorhanden sind, sollten Treppen bis zum Trockenwerden abgesperrt werden
  • Hinweis auf erhöhte Rutschgefahr am Anfang und Ende der Treppe gut sichtbar anbringen
  • Breite Treppen können nacheinander jeweils halbseitig gereinigt werden, sodass die jeweils nicht in der Reinigung befindliche Hälfte für Nutzer verfügbar bleibt
  • Generell für schnellste Trocknung sorgen

Ordnung im Treppenhaus

Treppen müssen von Pflanzen, Dekoartikeln und anderen Gegenständen freigehalten werden, da sie ein Bewegungshindernis und damit eine Stolpergefahren oder sogar eine Rutschgefahr darstellen. Auf Podesten sollten Dekorations- oder Funktionsgegenstände nur aufgestellt werden, wenn sie mit Sicherheit kein Bewegungshindernis darstellen, auch nicht für ältere Personen.

Treppen dienen auch als Flucht- und Rettungswege. Deshalb dürfen hier auch keine brennbaren Materialien gelagert werden.

Schmutz- und Sauberlaufzone in nahen Nassbereichen

Befinden sich vor einer Treppe Außenbereiche mit Schmutz- und Feuchtigkeit, ist vor der Treppe eine Schmutz- und Sauberlaufzone einzurichten, um Unfälle zu vermeiden:

  • Schmutzfangzone – wie zum Beispiel Roste oder Sohlen-Schaber
  • Sauberlaufzone – Matten oder textile Beläge vor der Treppe oder mindestens vier bis sechs Stufen hoch
  • Belüftung – ggf. mit einem Gebläse die Trocknung fördern
  • Außentreppen – müssen gegen Glätte geschützt werden. Schnee- und Eisansammlung kann zum Beispiel mit einer Überdachung verhindert werden. Stehendes Wasser auf den Stufen, kann man mit einem Gefälle von ca. 2 % verhindert werden

Nutzerverantwortung für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit einfordern

Mitarbeiter und Bewohner des Hauses sollten dazu angehalten werden, gewisse Regeln zur Treppennutzung und -Sauberkeit zu befolgen:

  • Hindernisse, Verschmutzungen o.ä. sollen vermieden werden, da sie gar nicht erst entstehen sollen
  • Passieren Verschmutzungen, sollen diese unverzüglich von der- oder demjenigen beseitigt werden, der sie verursacht
  • Mitarbeiter sollten Führungskräfte oder verantwortliche Personen über bestehende Sicherheitsmängel hinweisen, sofern sie auffallen. Die Hinweise sollten unverzüglich in Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren und Mängel umgesetzt werden.
  • Verhaltensmaßnahmen zur Prävention sollten kommuniziert und angewendet werden, wie zum Beispiel die Handlaufbenutzung, griffiges Schuhsohlen, ruhiges Treppensteigen ohne Zusatzaktivitäten, vorsichtiger Transport von Gegenständen usw.
  • Sicherheitskennzeichnungen sollten besprochen und bekannt sein, wie zum Beispiel die Kenntlichmachung von Flucht- und Rettungswegen mit Rettungszeichen und Farbmarkierungen und das Verständnis für die Anlässe zur Warnzeichen-Aufstellung mit entsprechenden Verhaltensweisen im Rahmen von Rettungs- und Brandschutzplänen.