2020-11-09 Interview: Unfallursache Treppensturz vermeidenJährlich sterben laut Statistischem Bundesamt deutlich mehr als eintausend Menschen in Deutschland nach einem Sturz auf einer Treppe. Die Dunkelziffer der Verletzungen durch einen Treppensturz dürfte laut dem “Deutschen Institut für Treppensicherheit e.V. (DIT)” um ein Vielfaches darüber liegen.
Verletzungen in Privathäusern und Wohnungen sind eine Sache – doch leider lassen auch in vielen öffentlichen Gebäuden die eigentlich vorgeschriebenen Treppensicherungen zu wünschen übrig, so Werner Thomaier, Geschäftsführer des DIT e.V. Im folgenden Interview erläutert Thomaier, was man hier besser machen könnte. 
Weitere Informationen finden Sie hier: 2020-08-26 Verkehrstote und "Treppentote"Die Zahl der Verkehrstoten sinkt, die Zahl der „Treppentoten“ steigt – auf zwischenzeitlich rund 4 000 im Jahr. „In Deutschland sterben mehr Menschen auf Treppen als auf Straßen“, stellt Dietmar Böhringer, „Beauftragter für barrierefreies Gestalten" des „Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik“ fest. „Beim Straßenverkehr ist es gelungen, die Zahl der Toten in beeindruckender Weise zu verringern. Erreicht wurde dies vor allem durch immer hartnäckigere, gesetzliche Maßnahmen.“ Die gebe es zwar beim Treppenbau auch, aber: „Es werden auffällige Fehler begangen und nicht nur geduldet“. Diese Erfahrung macht auch Siegfried Schmid. Der Vorsitzende des gemeinnützigen „Deutschen Instituts für Treppensicherheit“ (DIT) verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch, demnach jeder einen Anspruch darauf hat, den Zugang zu seiner Wohnung barrierefrei zu erhalten. Als Architekt und Sachverständiger für barrierefreies Bauen weiß er aber auch, dass rechtliche Vorgaben und Realität oft nicht übereinstimmen. Und so verwundert es ihn nicht, entsetzt ihn aber gleichzeitig, wenn er die Zahl der Menschen hört, die jährlich durch Treppenstürze auf nicht entsprechend ausgestatteten Treppen zu Tode kommen. Das darf nicht sein!
„Wir akzeptieren etwa 4 000 Tote (Stand 2013) in jedem Jahr und nehmen gleichzeitig erfreut zur Kenntnis, dass im vergangenen Jahr „nur“ rund 3 000 Menschen auf Deutschlands Straßen starben.“ Das darf nicht sein Auffallend, aber auch wenig überraschend sei, dass es überwiegend ältere Menschen sind, die durch Treppenstürze zu Tode kommen. „In nicht wenigen Fällen hätte eine vorschriftsmäßig ausgestattete Treppe Schlimmes verhindern können“, weiß Werner Thomaier, der Geschäftsführer des DIT. Dazu zählen Handläufe auf beiden Seiten, die gehbehinderten Menschen – „im Übrigen gleich welchen Alters“ – Sicherheit geben und zur Barrierefreiheit entscheidend beitragen. Forderung: Sicherere Treppen
Dietmar Böhringer, Siegfried Schmid und Werner Thomaier fordern deshalb einhellig von den Verantwortlichen deutliche Konsequenzen: Einerseits Forschungsprojekte, andererseits rasche Umsetzung und Korrekturen der einschlägigen Empfehlungen, Richtlinien, Leitfäden und gesetzlichen Regelungen, damit unsere Treppen sicherer werden! 2020-08-20 WEG Recht zur Finanzierung eines HandlaufsMIETRECHT: Das WEG Recht verpflichtet Eigentümer NICHT, die Barrierefreiheit eines Treppenhauses wegen eines gehbehinderten Eigentümers zu finanzieren. ABER, wenn der behinderte Mieter/Eigentümer die KOSTEN SELBST oder durch Dritte (Pflegekasse, Behinderten-Zuschuss) ÜBERNIMMT, muss der Vermieter ZUSTIMMEN.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2020-07-24 Beidseitiger Handlauf in Mietwohnanlagen vorgeschriebenAuch im Treppenhaus einer Mietwohnanlage muss beidseitig ein Handlauf sein, wenn ein Bewohner behindert ist, oder eine Pflegestufe hat. Der Rechtsanspruch begründet sich auf BGB §554a "Barrierefreiheit". Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich ist, wenn er ein berechtiges Interesse daran hat. 2020-07-24 Beidseitiger Handlauf in Eigentumswohnanlage ist zu duldenWenn jemand in einer Eigentumswohnanlage einen beidseitigen Handlauf benötigt, müssen Miteigentümer diesen Handlauf dulden, wenn die Kosten von dem Mieter oder einem Dritten übernommen werden und die übrigen Wohnungseigentümer keinen wesentlichen Nachteil geltend machen können. Evtl. Rückbaukosten können verlangt werden. Bei der nach § 14, 22 WEG vorzunehmenden Würdigung der Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer is überdies die objektive Wertentscheidung des Grundsgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten gem. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG. zu berücksichtigen 2020-04-06 Unser Vorsitzender im Fernsehen
Siegfried Schmid, Vorsitzender des Deutschen Instituts für Treppensicherheit, erzählt über sich und sein Leben. Aufzeichnung bei Youtube. 2020-02-21 Flexo Handlaufsysteme sucht Mitarbeiter
2019-12-10 Das DIT zieht umAB 1.1.2020 finden Sie das "Deutsche Instititut für Treppensicherheit" unter der neuen Anschrift im Sudturm in Gottmadingen, Anneliese Bilger Platz 1. Direkt im Herzen von Gottmadingen, direkt auf der Deutsch/Schweizer Grenze sind die Schulungsräume und die Ausbildungsstätte. Gerne dürfen auch Gruppen und Verbände Gast bei uns sein. Sie erreichen uns wie bisher telefonisch unter 07731 - 3198186 und natürlich auch wie bisher per Email an info@treppensicherheit.de  Siegfried Schmid, 1. Vorsitzender macht weiterWir freuen uns auch, daß unser 1. Vorsitzender Siegfried Schmid noch weitere 2 Jahre bis Ende 2021 im Amt bleibt und uns mit seinem Wissensschatz rund um Treppen und deren sichere Ausgestaltung zur Seite steht bis ein ebenso kompetenter Nachfolger gefunden ist. 2019-05-25 "Barrierefrei Bauen" ausführlich erläutertEine hervorragende Broschüre zum Thema Barrierefreiheit finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Ausführlich ist auch das Thema Treppe und Handlauf behandelt (Seite 42-46 in der Broschüre) - es gehört inzwischen zum Standard, dass Treppen auf beiden Seiten griffsichere Handläufe nach Norm und Gesetz haben. Die Broschüre erhalten Sie kostenlos als Download auf der Website des Ministeriums oder direkt hier (PDF). 2019-05-06 Broschüre über Treppen und StufenDie Schweizer Fachstelle "Hindernisfreie Architektur" hat eine Fachbroschüre über hindernisfreie Treppen veröffentlicht und dabei auch geltende Normen und Gesetze zusammengetragen. Interessant ist für Deutschland, dass die Frage der Fluchttreppen hier sehr deutlich erwähnt wurde und damit auch die entsprechenden Auflagen mit verbunden sind, z.B. immer die beidseitigen Handläufe. 
Vollständige Broschüre hier im PDF >>> 2019-01-10 Langjährige Pressesprecherin verläßt das DITAus beruflichen und persönlichen Gründen hatte unsere langjährige Presse-Sprecherin Frau Antje Ebner ihr Amt aufgegeben. Seit der Gründung des Vereins war sie als kompetente Fachfrau Ansprechpartnerin für die regionale und vor allem für die überregionale Pressearbeit des DIT. Wir danken Frau Ebner für den grossen und engagierten Einsatz und wünschen Ihr persönlich alles Gute.
2018-11-30 NEUER Vorsitzender gesuchtBei der Vorstandssitzung des Vereines Treppensicherheit.de hat der 1. Vorsitzende Siegfried Schmid seinen Rücktritt angekündigt. Gross war die Bestürzung bei den Mitgleidern, vereint doch der "Chef" die Vorteile des Juristen mit dem Sachverstand des Architekten und Sachverständigen für hinternisfreies Bauen. Herr Schmid liess sich jedoch nicht überstimmen und führt sein Lebensalter mit 69 Jahren an mit dem Wunsche mehr Zeit mit seiner Frau und den Enkelkindern zu verbringen. Daher sucht das DIT dringend einen Nachfolger, möglichst mit Ausbildung ähnlich der von Herrn Schmid und vor allem mit dem Verständnis, dass Treppenstürze durchaus vermeidbar sind, wenn die technischen Voraussetzungen richtig sind und die gesetzlichen und normativen Vorgaben auch eingehalten werden. 
Siegfried Schmid , 1. Vorsitzender des DIT
2018-08-30 Pflegefall nach Treppensturz: Handwerker muss zahlenEine Rentnerin stürzt auf der Baustelle und ist seither ein Pflegefall. Ein Handwerker soll jetzt für die gesamten Behandlungs- und Pflegekosten von mehr als 800.000 Euro aufkommen... Lesen Sie die tragische Geschichte bei www.handwerk.com! 2018-08-28 Referat auf Fachtagung des DIPBWilli Reisser, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (u.a. öffentliches Baurecht), erläutert in seinem Referat bei der Fachtagung des DIPB am 27. September 2018 die rechtlichen Aspekte bei der Planung und Errichtung von Wohngebäuden im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Gleichbehandlung von Behinderten gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG:"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." 
Das Referat können Sie hier nachlesen im PDF >>> 2018-08-16 Eine erfreuliche Mitteilung - Danke dafür!Wieder einmal konnten wir mit Rat zur Seite stehen. Dafür erhielten wir eine nette Rückmeldung, über die wir uns natürlich sehr freuen. Vielen Dank nochmals!

2018-07-14 Wegen fehlendem Handlauf verurteilt: "Fahrlässige Tötung"Ein Hausverwalter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er in Unkenntnis der Sachlage den gesetzlich vorgeschriebenen beidseitigen Handlauf an der Treppe nicht angebracht hatte. 
Das vollständige rechtskräftige Urteil sehen Sie hier im PDF >>> 2018-07-13 Blick über die Grenze, in die SchweizDie Frage nach Schadenersatzansprüchen bei Treppenstürzen beschäftigt ständig auch die Gerichte in der Schweiz. Ein Betroffener suchte Rat bei der Luzerner Zeitung und erhielt eine eindeutige Antwort auf die Frage: "Sturz auf mangelhafter Treppe: Haftet der Vermieter?" Lesen Sie den ganzen Artikel hier im PDF!
2018-02-03 Handlauf in Bayern - Zusammenfassung der Gesetze und Normen
Bereits im Grundgesetz der BRD ist verankert, daß niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das Bay. Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG definiert in §4 die Barrierefreiheit. Die Bayer. Bauordnung BayBo regelt schließlich die Anforderungen im Detail. Das DIT hat die Bayerischen Gesetze, Verordnungen für Verantwortliche zur fundierten Information zusammengefaßt. Zusammenfassung als PDF
2018-01-31 Vorsicht: Treppe als Falle für ImmobilienbetreiberArtikel von www.baulinks.de/webplugin/2016/1068.php4
(27.7.2016) In Deutschland sind beim Bau von Treppen die jeweiligen Landesbauordnungen relevant. Sie fordern meist nur einen Handlauf und eine irgendwie geartete Beleuchtung. Ist die Bauabnahme erfolgt, glauben viele, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind - was aber längst nicht der Fall sein muss. Denn bei einem Treppensturz greift das Zivilrecht und die Frage nach der Verkehrssicherheit. Laut Bundesgerichtshof ist eine Treppe erst dann verkehrssicher, wenn ... - links und rechts ein Handlauf vorhanden ist und
- blendfreies, mehrflammiges und verschattungsfreies Licht die Treppe erhellt.
Zudem besteht die Pflicht zur Nachrüstung. Zahlreiche Gerichtsurteile nach Treppenstürzen gründen auf diesen höchstrichterlichen Entscheidungen. Darüber hinaus stuft der Verband der Haftpflichtversicherer nicht verkehrssichere Treppen als grobe Fahrlässigkeit ein. Bei grober Fahrlässigkeit verweigert die Haftpflichtversicherung in der Regel die Regulierung des Schadens. Der Hausbesitzer respektive Gebäudebetreiber bezahlt dann den Schadensersatz und Schmerzensgeld bis hin zu lebenslanger Rente selbst. - Mehr als 90% aller Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden sollen demnach nicht verkehrssicher sein.
- In Deutschland stürzen pro Jahr über 600.000 Personen auf Treppen mit oft schwerwiegenden Folgen, über 1.000 sterben daran.
- Mit einem einzigen Treppensturz ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung überholt
2017-11-13 Ein Handlauf gibt neue FreiheitDie Bayerische Staatszeitung berichtet in der November Ausgabe aktuell zum Thema "Treppensicherheit und Handlauf"...

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