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Gutachten über die Notwendigkeit von beidseitigen Handläufen

von Dipl- Ing. Axel. Mothes, Regierungsbaumeister und Lehrbeauftragter der HTWG Konstanz, aktuell vom 4. Februar 2010

 

Zusammenfassung der Normen und Richtlinien in Bezug auf Handläufe bei Treppen

 

Informationstafeln des DIT

Auszüge aus Informationstafeln des Deutschen Institutes für Treppensicherheit - bitte klicken Sie auf die Vorschaubilder, um die Dateien herunterzuladen.

    

Auszüge aus den Gleichstellungsgesetzen in Bayern und NRW:
 
  

Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
 

Unterschiedliche Länderbauordnungen regeln den beidseitigen Handlauf an Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Während in Niedersachsen die Regelungen zur Treppensicherheit sehr eindeutig sind, so Niedersächsisische Bauordnung § 34 Abs. 6 "Notwendige Treppen müssen beiderseits Handläufe haben. Die Handläufe müssen fest und griffsicher sein."   Regeln andere Bundesländer die Notwendigkeit beidseitiger Handläufe dies oftmals in einer Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen z.B. NRW "Versammlunssätten-Verordnung Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung § 11, Kindergärten nach GUV Nr. 2.8.3, nach Schulbaurichtlinien, Arbeitsstätten in ASR 17/1,2, Hotels und Gaststätten - Bauverordnung § 11 Abs. 2, Besuchertreppen in Krankenhäusern/Kliniken gem. § 55 BauONRW". Auch die Bayern stehen hier nicht nach, welche beidseitig griffsichere Handläufe vorschreiben, so z.B. in der "Versammlungsstätten-Verodnung § 23 Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung § 11 Abs. 5, Kindergärten und Schulen GUV Nr. 2.8.3, Arbeiststätten nach ASR 17/1,2, Hotels- und Gaststätten nach GastBauV § 11 Abs. 2, Besuchertreppen in Kliniken und Krankenhäuser nach Art. 51 BayBO" sowie alle öffentlich zugänglichen Gebäuden (z.B. Einrichtungen der Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Büro, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Garagen...) nach Art. 51 Bay. BO.

Empfehlung des DIT - eine bundeseinheitliche Regelung in Anlehnung an die DIN 18030 würde manches vereinfachen und Rechtssicherheit schaffen!

 

Aktuelles Gutachten zur Anforderung an die Rutschhemmung von Belägen auf Treppen, Rampen und Fluren (Verkehrswegen)

Rechtsanwalt Willi Reisser, Augsburg, stellt ein Gutachten (Stand Januar 2006) zu den aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Rutschhemmung von Belägen auf Treppen und Verkehrswegen vor. Er behandelt die Anforderungen bei Arbeitsstätten und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden. Das 30 seitige Gutachten beschreibt den Stand der Technik und macht Ausführungen auch zur - zivilrechtlichen - Verkehrssicherungspflicht von Arbeitgebern, Behörden und Vermietern. Das Gutachten kann angefordert werden unter mail@treppensicherheit.de und wird gegen einen Unkostenbeitrag durch die beauftragten Rechtsanwaltskanzlei versandt.  

 

Sicherheit geht vor Denkmalschutz - alte Treppen können gefährlich sein.  Neuestes Gutachten aufgrund aktueller Urteile - Stand 19.11.05

Durch aktuelle Urteile untermauert hat der Augsburger Rechtsanwalt Willi Reisser ein neues Gutachten zur Sicherheit von Treppen in denkmalgeschützten Gebäuden erstellt. Altgebäude genießen - entgegen landläufiger Meinung auch in Behörden - grundsätzlich keinen Bestandschutz. Eigentümern und Mietern von öffentlich zugänglichen Gebäuden ist aufgrund der eindeutigen deliktsrechtlichen und baurechtlichen Rechtslage eine umgehende Prüfung auf Verkehrssicherheit und Barierefreiheit aller Besuchertreppen (Innen - und Außentreppen) und entsprechende Nachrüstung dringend zu empfehlen. Ansonsten sind die nicht verkehrssicheren Besuchertreppen zu sperren. Gutachten anzufordern unter mail@treppensicherheit.de

 

Neues Gutachten zur Treppensicherheit in historischen Gebäuden

Zum Thema Denkmalschutz und Treppensicherheit gibt es mit Stand vom September 2005 und unter dem AZ 00289/03 V-R / R ein neues aktuelles Gutachten, das auf Wunsch vom DIT angefordert werden kann.

 

Handlauf-Halterungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Zum Thema Handlaufhalter erstellte unser Institut ein Rechtsgutachten, in dem die Problematik "umgreifen" datailliert beschrieben und rechtlich erörtert wird. Dieses Gutachten ist anzufordern unter 00289/03 - 16.12.04 V-R / R.

 

Download Rechtsgutachten

 

Öffentlich zugängliche Gebäude

NEU: am 21.1.2004 hat die renomierte Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Böld & Kollegen ein neues Rechtsgutachten zur Frage der Nachrüstpflicht an Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit beidseitigen Handläufen und Setzstufen veröffentlicht! Anzufordern beim DIT - unter dem Zeichen Az: 00289/03 V-R / R

 

Hotels und Gaststätten

NEU: Ende Februar 2004 wurde ein neues Gutachten erstellt, das vor allem die Verkehrssicherungspflicht und die Haftungsfragen in Hotels und Gaststätten darlegt. Kostenlos anzufordern beim DIT unter GastBauV/WR-02-04/R

 

Bauordnung Sachsen - Stand 25.3.2004

Vortrag des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e.V. Herrn RA Willi Reisser vor der Fachvereinigung Arbeitssicherheit und den Berufsgenossenschaften am 25. März 2004 in Chemnitz.

Bei Interesse Mail an DSI unter dem Kennwort "Sachsen 2004" senden wir Ihnen per Post gegen einen Unkostenbeitrag gerne zu. (ca. 35 Seiten).


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