Gutachten über die Notwendigkeit von beidseitigen Handläufen
von Dipl-
Ing. Axel. Mothes, Regierungsbaumeister und Lehrbeauftragter der HTWG
Konstanz, aktuell vom 4. Februar 2010

Zusammenfassung der Normen und Richtlinien in Bezug auf Handläufe bei Treppen

Informationstafeln des DIT
Auszüge aus Informationstafeln des Deutschen Institutes für Treppensicherheit - bitte klicken Sie auf die Vorschaubilder, um die Dateien herunterzuladen.
Auszüge aus den Gleichstellungsgesetzen in Bayern und NRW:

Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Unterschiedliche Länderbauordnungen
regeln den beidseitigen Handlauf an Treppen in
öffentlich zugänglichen Gebäuden
Während in Niedersachsen
die Regelungen zur Treppensicherheit sehr eindeutig sind,
so Niedersächsisische Bauordnung § 34 Abs. 6 "Notwendige
Treppen müssen beiderseits Handläufe haben. Die Handläufe
müssen fest und griffsicher sein."
Regeln andere Bundesländer die Notwendigkeit
beidseitiger Handläufe dies oftmals
in einer Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen z.B. NRW
"Versammlunssätten-Verordnung Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung
§ 11, Kindergärten nach GUV Nr. 2.8.3, nach Schulbaurichtlinien,
Arbeitsstätten in ASR 17/1,2, Hotels und Gaststätten -
Bauverordnung § 11 Abs. 2, Besuchertreppen in Krankenhäusern/Kliniken
gem. § 55 BauONRW". Auch die Bayern
stehen hier nicht nach, welche beidseitig griffsichere
Handläufe vorschreiben, so z.B. in der "Versammlungsstätten-Verodnung
§ 23 Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung § 11 Abs.
5, Kindergärten und Schulen GUV Nr. 2.8.3, Arbeiststätten
nach ASR 17/1,2, Hotels- und Gaststätten nach GastBauV §
11 Abs. 2, Besuchertreppen in Kliniken und Krankenhäuser nach
Art. 51 BayBO" sowie alle öffentlich zugänglichen
Gebäuden (z.B. Einrichtungen der Kultur- und des Bildungswesens,
Sport- und Freizeitstätten, Büro, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
Garagen...) nach Art. 51 Bay. BO.
Empfehlung
des DIT - eine bundeseinheitliche Regelung in Anlehnung an die DIN
18030 würde manches vereinfachen und Rechtssicherheit schaffen!
Aktuelles Gutachten zur
Anforderung an die Rutschhemmung von Belägen auf Treppen, Rampen
und Fluren (Verkehrswegen)
Rechtsanwalt Willi Reisser,
Augsburg, stellt ein Gutachten (Stand Januar 2006) zu den aktuellen
gesetzlichen Anforderungen an die Rutschhemmung von Belägen
auf Treppen und Verkehrswegen vor. Er behandelt die Anforderungen
bei Arbeitsstätten und bei öffentlich zugänglichen
Gebäuden. Das 30 seitige Gutachten beschreibt den Stand der
Technik und macht Ausführungen auch zur - zivilrechtlichen
- Verkehrssicherungspflicht von Arbeitgebern, Behörden und
Vermietern. Das Gutachten kann angefordert werden unter mail@treppensicherheit.de
und wird gegen einen Unkostenbeitrag durch die beauftragten Rechtsanwaltskanzlei
versandt.
Sicherheit geht vor Denkmalschutz
- alte Treppen können gefährlich sein. Neuestes
Gutachten aufgrund aktueller Urteile - Stand 19.11.05
Durch aktuelle Urteile
untermauert hat der Augsburger Rechtsanwalt Willi Reisser ein neues
Gutachten zur Sicherheit von Treppen in denkmalgeschützten
Gebäuden erstellt. Altgebäude genießen - entgegen
landläufiger Meinung auch in Behörden - grundsätzlich
keinen Bestandschutz. Eigentümern und Mietern von öffentlich
zugänglichen Gebäuden ist aufgrund der eindeutigen deliktsrechtlichen
und baurechtlichen Rechtslage eine umgehende Prüfung auf Verkehrssicherheit
und Barierefreiheit aller Besuchertreppen (Innen - und Außentreppen)
und entsprechende Nachrüstung dringend zu empfehlen. Ansonsten
sind die nicht verkehrssicheren Besuchertreppen zu sperren.
Gutachten anzufordern unter mail@treppensicherheit.de
Neues Gutachten zur Treppensicherheit
in historischen Gebäuden
Zum Thema Denkmalschutz und Treppensicherheit
gibt es mit Stand vom September 2005 und unter dem AZ 00289/03 V-R
/ R ein neues aktuelles Gutachten, das auf Wunsch vom DIT angefordert
werden kann.
Handlauf-Halterungen
in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Zum Thema Handlaufhalter
erstellte unser Institut ein Rechtsgutachten, in dem die Problematik
"umgreifen" datailliert beschrieben und rechtlich erörtert
wird. Dieses Gutachten ist anzufordern unter 00289/03 - 16.12.04
V-R / R.

Öffentlich zugängliche
Gebäude
NEU: am 21.1.2004 hat
die renomierte Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Böld & Kollegen
ein neues Rechtsgutachten zur Frage der Nachrüstpflicht an
Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit beidseitigen
Handläufen und Setzstufen veröffentlicht! Anzufordern
beim DIT - unter dem Zeichen Az: 00289/03 V-R / R
Hotels und Gaststätten
NEU: Ende Februar 2004
wurde ein neues Gutachten erstellt, das vor allem die Verkehrssicherungspflicht
und die Haftungsfragen in Hotels und Gaststätten darlegt. Kostenlos
anzufordern beim DIT unter GastBauV/WR-02-04/R
Bauordnung Sachsen -
Stand 25.3.2004
Vortrag des Deutschen
Instituts für Treppensicherheit e.V. Herrn RA Willi Reisser
vor der Fachvereinigung Arbeitssicherheit und den Berufsgenossenschaften
am 25. März 2004 in Chemnitz.
Bei Interesse Mail an
DSI unter dem Kennwort "Sachsen 2004" senden wir Ihnen
per Post gegen einen Unkostenbeitrag gerne zu. (ca. 35 Seiten).
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